Setzen Sie sich nach Ihrer Wahl für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein?
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist eine Variante der allgemeinen Menschenrechtskonvention, welche die allgemeinen Menschenrechte in expliziter Weise für Menschen mit Behinderungen formuliert. Ein Hauptthema der Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Ein Unterkapitel des Thema Inklusion ist z.B. die schulische Inklusion. Das Ziel der schulischen Inklusion und von Inklusion allgemein ist das selbstverständliche und gleichberechtigte Zusammenleben in allen gesellschaftlichen Bereichen. Jedes Menschenwesen ist dadurch in der Lage, der Gesamtheit einen individuellen Beitrag zu leisten und zu einem friedlichen Zusammenleben beizutragen. Öffentliche Äußerungen von Bernd Höcke lassen mich diesbezüglich von der AfD nichts Gutes erwarten. Kann ich als Mensch mit Behinderungen von Ihnen persönlich mehr Hoffnung für die Umsetzung der oben genannten Ziele erwarten? Danke für eine Antwort.
Sehr geehrter Herr J.M.
das gleichberechtigte Zusammenleben von allen Menschen, egal ob gesund, oder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen belastet, sollte in einer humanen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Die Würde eines jeden Menschen ist insoweit also immer und unbedingt zu wahren. Andererseits stellt sich aber die Frage, ob es beispielsweise in der schulischen Inklusion ratsam ist, geistig eingeschränkte Personen mit Schülern ohne solche Beeinträchtigung gemeinsam im selben Klassenzimmer und von der selben Lehrkraft unterrichten zu lassen, denn wem wäre damit geholfen? Dem Beeinträchtigen sicherlich nicht, der könnte doch viel besser gefördert und so dann auch Anerkennung erfahren, wenn er in einer Förderschule von Spezialisten unterrichtet und betreut werden würde.
Zwischenfazit: Ein "alle müssen immer alles gemeinsam machen" halte ich für nicht zielführend. Bei körperlich beeinträchtigten Personen dürfte das im Regelfall dagegen genau anders aussehen, würden diese ja lediglich beim Sport oder bei Freizeitveranstaltungen "nicht immer voll mitmachen können".
Die Wahrung der Würde jedes einzelnen Menschen erfordert aus meiner Sicht also die individuelle Betrachtung des Einzelfalles, um eine Entscheidung im wohlverstandenen Interesse "beider Gruppen" treffen zu können. Alles was einem Menschen mit Behinderung möglich ist, was er selbst so möchte und was die Gruppe der Menschen ohne Behinderung nicht in deren Recht auf optimale Entfaltung behindert, sollte also auch in der Praxis passieren. Alles was den Menschen mit Behinderung aber nicht voranbringt, ihm evtl. sogar schadet, oder aber, was die Gruppe von Menschen ohne Behinderung in deren Entfaltung hindert, sollte zumindest juristisch nicht durchgesetzt werden können, denn natürlich hat auch die Gruppe der Nichtbehinderten ein Recht auf optimale Entfaltung ihrer Fähigkeiten.