Frage von Birte S. • 14.03.2024
Antwort ausstehend von Uli Grötsch SPD
Die Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Niedertarif greift für Nutzer von tageszeitvariablen Tarifen (Tarife mit einem Schwachlast -oder Niedertarif (NT) und einem Hochtarif (HT)) an einer Netzentnahmestelle. Darüber hinaus müssen an der betreffenden Netzentnahmestelle weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.
ich unterstütze die Legalisierung von Cannabis seit vielen Jahren und werde einer sinnvollen Regelung zustimmen, sobald sie zur Abstimmung steht.
Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.