Guten Tag Herr Grötsch, wie definieren Sie "eine sinnvolle Regelung" für eine mögliche Cannabis Legalisierung? Fällt das CanG für Sie unter diese Definition? MfG Ein Wähler aus Wahlkreis 235
Weitere Fragen an Uli Grötsch

Die Deckelung des Strompreises auf 28 Cent pro Kilowattstunde für den Niedertarif greift für Nutzer von tageszeitvariablen Tarifen (Tarife mit einem Schwachlast -oder Niedertarif (NT) und einem Hochtarif (HT)) an einer Netzentnahmestelle. Darüber hinaus müssen an der betreffenden Netzentnahmestelle weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht werden.

ich unterstütze die Legalisierung von Cannabis seit vielen Jahren und werde einer sinnvollen Regelung zustimmen, sobald sie zur Abstimmung steht.

Der abgesenkte Tarif von 28 Ct/kWh für Netzanschlüsse mit zeitvariablen Tarifen (sog. Ht-/Nt-Tarife) gilt ab 01.08.2023.

Nein, das erwähnte Gesetz wurde noch nicht von der Bundesregierung beschlossen und kann daher auch nicht zeitnah in Kraft treten. Unter anderem wird die Tarifeinigung noch eingearbeitet.