Udo Sieghart
Der III. Weg
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Frage von Marco G. •

Frage an Udo Sieghart von Marco G. bezüglich Gesundheit

Welche Ziele verfolgen Sie bei dem Thema Rauchverbot, und wie beabsichtigen Sie, diese durchzusetzen?

Vielen Dank für Ihre Stellungnahme!

Antwort von
Der III. Weg

Sehr geehrter Herr Grießhammer,

vielen Dank für Ihr Interesse an der NPD-Position zum Thema "Rauchverbot".

Eines vorweg: Ich selbst bin überzeugter Nichtraucher, zeige mich Rauchern gegenüber aber grundsätzlich tolerant.

Meines Erachtens verfehlen die gegenwärtigen Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher teilweise ihr Ziel. Sicherlich kann man darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist oder nicht, ein generelles Rauchverbot für öffentliche Einrichtungen zu verhängen.

Ein Rauchverbot, das sich darüber hinaus auch auf Gaststätten erstreckt, trifft jedoch nicht den Kern der Problematik: Dass es in Deutschland - trotz der bekannten Konsequenzen für die Gesundheit - Millionen Menschen gibt, die regelmäßig zur Zigarette greifen und dadurch sich und andere gefährden.

Durch ein Rauchverbot in Gaststätten wird allerdings nicht dieses traurige Gesamtphänomen als solches bekämpft, sondern lediglich das räumlich fassbare Symptom "Rauchen in Gaststätten" verdrängt. Dass junge und erwachsene Menschen in privaten Räumlichkeiten unbeirrt weiterrauchen, interessiert die Schöpfer dieser Maßnahme zum "Schutz der Nichtraucher" scheinbar nur peripher. Leidtragende dieser Gesetzgebung sind einzig und alleine die Gastwirte.

Unser Ziel sollte es jedoch sein, dass das Rauchen in unserer Gesellschaft insgesamt zurückgedrängt wird, ohne dabei eine einzelne Berufsgruppe, nämlich die Gastwirte, zu benachteiligen. Ein Rauchverbot in Gaststätten ist hierfür definitiv kein geeignetes Mittel. Es verlagert das Problem nur von einem Ort zum nächsten.

Denkbar wäre hingegen, mit einer Erhöhung der Tabaksteuer eine Regelung im Sinne der Gesundheit von Rauchern und Nichtrauchern zu erreichen. Ob dadurch auch in der Grenzregion Hochfranken eine Verbesserung der Gesamtsituation realisiert werden kann, ist indes fraglich: Die nationale Steuergesetzgebung erfasst keine Tabakprodukte, die in Tschechien erworben werden und infolge des Schengener Abkommens problemlos in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden können.

In diesem Sinne hoffe ich, Ihnen meine Position zu diesem Thema ausreichend dargestellt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Sieghart