Zur Einhaltung der 1,5 Grad Grenze hat das Verkehrsministerium einen enormen Hebel. Wird es diesen auch einsetzen?
Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen.
Bei 68 Mrd.durch LKW gefahrenen km würde die Reduzierung des Verbrauchs um nur 1 L eine Reduzierung von 1.835 Mill. t Co2 Äquivalenten bedeuten. Das spanische Verkehrsministerium errechnete 2019 für einen LKW mit einer Nutzlast von 25 t einen Verbrauch von 35L auf 100 km. Bei einem Lkw mit einer Nutzlast von 16 t liegt der Verbrauch bei rund 25 Litern pro 100 Kilometer. Von 90 auf 80 km/h sind über 10%, wären 5,4 Mil. t..
Darf ich Ihre Antwort verwenden?
Sehr geehrter Herr T.,
ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hinweise, die Sie mir per Mail und hier gesendet haben. Per Mail haben Sie mir geschrieben, dass Lkws die Höchstgeschwindigkeiten selten einhalten würden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich für einen bestimmten Zeitraum anhand der Kontrolle der Fahrerkarte kontrollieren. Dies wir bei üblichen Kontrollen auch durchgeführt. Ich kenne die aktuellen Zahlen der Überschreitung nicht. Ich werde Ihre Anfrage zum Anlass nehmen, das von Ihnen beschriebene Thema mit dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu besprechen.
Darüber hinaus ist es wichtig, mehr Güter auf die Schiene bei Langstrecken zu bringen. Dies bringt ebenfalls eine Schadstoffreduzierung und weniger LKWs auf die Straße.
Freundliche Grüße
Udo Schiefner