Wie setzen Sie sich konkret für ein besseres Tierschutzgesetz ein?
Gute Tag Herr Schiefner,
Ich bin sehr traurig darüber, dass die Überarbeitung des aktuellen Tierschutzgesetzes keine wirkliche Verbesserung gebracht hat.
Daher möchte ich konkret von Ihnen als Abgeordneter meines Wahlkreises wissen, warum:
- Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU immer noch erlaubt sind
- Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, nicht verboten werden
- jegliche Form der Anbindehaltung, auch saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln immer noch erlaubt ist
- Es erlaubt ist, exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“ zu halten
- Wildtiere immer noch im Zirkus vorgeführt werden dürfen
- Der Verkauf von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen immer noch nicht verboten ist. Die Tierheime sind voll!
- Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich nicht verboten wurden
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Freundliche Grüße
Katrin B.
Sehr geehrte Frau H.,
Sie befürchten, das Tierschutzgesetz brächte keine wirklichen Fortschritte. Das wundert mich. Die Verhandlungen zum neuen Tierschutzgesetz sind aktuell im Bundestag im vollen Gange. Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes im deutschen Bundestag gab es nun eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen. Die Erkenntnisse aus dieser Anhörung werden in die weiteren Beratungen einfließen. Die zweite- und dritte Lesung, also der Gesetzesbeschluss, soll, nach jetziger Planung, noch vor Weihnachten erfolgen.
Die von Ihnen genannten Forderungen kann ich gut verstehen. Vor allem Amputationen, insbesondere ohne Betäubung, sind einfach grausam und sollten keinem Tier zugemutet werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll die Amputation ohne Betäubung verboten werden. Außerdem hatten Sie gefragt, wann ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern kommt. Auch die Anbindehaltung soll verboten werden. Allerdings ist hier eine lange Übergangszeit vorgesehen, um den Landwirten die Chance zu geben, ihre Höfe den neuen Rahmenbedingungen entsprechend umzurüsten. Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Ende der Qualzucht. Im Gesetzentwurf zum neuen Tierschutzgesetz soll die vorherige Regelung um weitere Qualzuchtmerkmale, die Leiden und Schmerz bei Tieren verursachen können, erweitert werden. Außerdem soll das Onlineverkaufsverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen geregelt werden. Zum Verbot von Wildtieren als Attraktionen im Zirkus vertritt die SPD seit langem die Position, dass dies verboten, werden soll. Auch dies ist in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen. Es dürften dann nur noch folgende Tierarten in Ausnahmefällen neu angeschafft werden: Giraffen, Elefanten, Nashörner, Nilpferde, Affen, Großbären, Großkatzen und Robben.
Eine bundeseinheitliche Regulierung der privaten Haltung von exotischen Tieren hatten wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Dazu liegt aber noch kein Gesetzentwurf vor. Für die SPD ist wichtig, dass Tiere in einem Umfeld leben, in dem sie keine Schmerzen haben und sich wohlfühlen können. Zu Tiertransporten in Drittstaaten hat die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr Vorschläge gemacht, mit Regelungen zu besseren Transportbedingungen Kontrollen. Die Beratungen auf EU-Ebene begleiten wir aktiv und sehr aufmerksam.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner