Sehr geehrter Herr Schiefner, wie stehen Sie zu der rechtlichen Absicherung der Gemeinnützigkeit des Journalismus, wie im Koalitionsvertrag vereinbart? (S.97)
Gerade jetzt brauchen wir Projekte wie Volksverpetzer oder CORECTIV.
Ich möchte niemals in einem rechtsextremistisch regierten Land leben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem gute Entscheidungen.
Mit freundlichem Gruß,
Sascha B.
Sehr geehrter Herr B.,
Sie haben mir zum gemeinnützigen Journalismus geschrieben. Gemeinnütziger Journalismus bietet für unsere Gesellschaft wichtige zusätzliche Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten. Wo immer nötig und möglich, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für den Erhalt des gemeinnützigen Journalismus ein. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Gemeinnützigkeit hierzu neu geregelt werden. Die Debatte dazu läuft. Die Widerstände der Bundesländer sind allerdings groß. Doch gerade am Beispiel Correctiv sieht man, wie wichtig unabhängiger Journalismus ist und wie wichtig dieser ist, um Rechtsextremismus zu entlarven. Bei der Berichterstattung zur Remigrationskonferenz wurde das sehr deutlich. Unser Ziel bleibt es deshalb, die rechtlichen Vorrausetzungen von gemeinnützigem Journalismus gesetzlich zu verankern.
Ich bedaure, dass zum Beispiel der Initiative Volksverpetzer die Gemeinnützigkeit abgesprochen wurde. In diesem speziellen Fall ist bislang jedoch nicht bekannt, offenbar dem Volksverpetzerteam selbst auch noch nicht, welche Begründung zum Wegfall der Gemeinnützigkeit führte. Es kann in solch einer Situation sehr viele, sehr unterschiedliche Gründe geben. Die Entscheidungshoheit dabei liegt voll bei der jeweils zuständigen Finanzbehörde. Häufig sind es rein fiskalische Gründe. Welcher Grund hier angeführt wird, ist zunächst abzuwarten, bevor eine politische Einordnung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner