Wie kann es sein, dass dem Chef eines Staatsbetriebes das Jahresgehalt mehr als verdoppelt wurde, obwohl dieses Unternehmen einen Verlust von 227 Millionen € in einem Jahr eingefahren hat?
Die Deutsche Bahn ist in der Form einer Aktiengesellschaft strukturiert obwohl es nie zu einem Börsengang gekommen ist. Der einzige Eigentümer der Deutschen Bahn ist nach wie vor der Deutsche Staat, sodass die Deutsche Bahn effektiv den deutschen Bürgern gehört..
In den Medien wurde berichtet, dass die Bundesbahn 2022 einen Verlust von 227 Millionen € gemacht hat. Dem Bahnvorstand Lutz wurde aber nur allein schon das Jahresgehalt mit über 2 Millionen € mehr als verdoppelt, im selben Zeitraum!
Wie rechtfertigen Sie die Verdoppelung des Jahresgehaltes von Herrn Lutz?
Oder kann es sein, dass sich Herr Lutz selbst bedient hat, wie es im öffentlichen Rundfunk und Fernsehen schon seit Jahren üblich ist! Auch dort hat die Kontrolle des Staates jahrelang versagt!
Wer legt eigentlich Herrn Lutz Jahresgehalt fest, wenn es keine Selbstbedienung ist?
Wenn der Verkehrsausschuss dafür nicht zuständig ist, wer ist es dann bei diesem Staatsbetrieb?
Sehr geehrter Herr C.,
in einer Aktiengesellschaft legt der Aufsichtsrat die Vergütung und sonstigen Arbeitsbedingungen der Vorstandsmitglieder fest. Es gibt in der Regel keine direkte Verbindung zwischen der Höhe des Gehalts eines Vorstandsmitglieds und dem Erfolg des Unternehmens. Das Gehalt jedes Konzernvorstands hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe des Unternehmens und der Verantwortung des Vorstandsmitglieds. Die Vergütung von Vorständen öffentlicher Unternehmen orientiert sich an der Vergütung von Vorständen vergleichbarer privater Unternehmen. Die Verantwortung des Vorstands in der DB ist bei über 200.000 Mitarbeiter:innen in Deutschland und weit über 300.000 weltweit mit anderen Großkonzernen vergleichbar. Bei der Lufthansa, mit etwa halb so viel Personal, verdient der Vorstand ähnlich gut, bei VW, mit der doppelten Größe, liegt das Gehalt wesentlich höher.
Ich finde es durchaus berechtigt, offen über Erfolg und Gehaltshöhen der Konzernvorstände von Unternehmen zu diskutieren und sie, wo angebracht, zu kritisieren. Das geschieht auch immer wieder im Verkehrsausschuss des Bundestages. Es ist aber auch richtig und wichtig anzuerkennen, dass nicht die Politik oder der Verkehrsausschuss die Gehaltshöhen in den Unternehmen definiert.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner