Wie kann es sein das die Antragsfrist für die THG-Quote auf den 15.11. eines Jahres vorgezogen wird? Somit bekommen knapp 1/3 der zugelassenen E-Autos keine THG Förderung mehr!
Sehr geehrter Herr B.,
Sie beziehen sich mit Ihrer Frage auf den folgenden Sachverhalt: Die Abwicklung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erfolgt über das Umweltbundesamt (UBA). Für die Berechnung der THG-Quote arbeitet das UBA mit Pauschalen. So wird angenommen, dass pro Jahr 2000 kWh Strom von einem Elektroauto verbraucht werden. Diese Pauschalberechnung führte bisher dazu, dass jedes Elektroauto, egal ob es im Januar oder erst im Dezember neu zugelassen wurde, für das laufende Abrechnungsjahr die volle Prämie erhalten konnte. Der Stichtag für die Anmeldung lag bisher am 28. Februar des Folgejahrs und wurde nun auf den 15. November desselben Jahres vorgezogen.
Die entsprechende First zur THG-Quote wird allerdings nicht vom Parlament als Gesetz erlassen, sondern als Verordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Deshalb kann ich Ihnen zu den Beweggründen der Änderung nichts sagen.
Freundliche Grüße
Udo Schiefner