Wer prüft/ kontrolliert die Triebfahrzeuge der privaten Verkehrsunternehmen.? Zum Beispiel Einhaltung der Fristen .
Sehr geehrter Herr S.,
Sie fragten, wer die Triebfahrzeuge der privaten Verkehrsunternehmen prüft. Alle Triebfahrzeuge aller Verkehrsunternehmen müssen bestimmte technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen, die in den nationalen und europäischen Vorschriften festgelegt sind, also z. B. Zulassung, Instandhaltung, Prüfung und regelmäßige Kontrolle. Die Einhaltung der Fristen für diese Maßnahmen wird von verschiedenen Stellen überwacht, wie zum Beispiel dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder, den Eisenbahnverkehrsunternehmen selbst oder unabhängigen Prüforganisationen. Letztlich in oberster Verantwortung ist dabei das EBA. Es nimmt die Fahrzeuge ab und erteilt Inbetriebnahmegenehmigungen. Das EBA führt das nationale Fahrzeugregister (NVR) und überwacht, ob die Eisenbahnen und Halter die Bestimmungen zur Fahrzeuginstandhaltung einhalten. Es muss auch zu beauftragende Gutachter anerkennen und für die Instandhaltung zuständige Stellen zertifizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner