Mit welchen Personalia wurde die Arbeitsgruppe zur Festlegung eines echten Gefahrengrenzwertes im Verkehr für Delta 9 THC besetzt und Wann gibt es erste Ergebnisse?
Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut. Aktuell gibt es lediglich einen Analytengrenzwert und keinen Gefahrengrenzwert daher wäre es endlich notwendig, einen Wert der auch an
"Reele Gefahren/Beeinträchtigungen" gekoppelt ist zu bestimmen.
Normal werden Beratungen im Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen, so wurde bereits 19.8.22 dort eine Grenzwertanhebung gefordert, der die Regierung jedoch nicht gefolgt ist. Wäre ihrer Ansicht nach, nicht ohnehin eine Messung in Vollblut sinniger, da THC Proteinbindungen eingeht(Lipophil) und der Wert damit dann auch exakter zu bestimmen wäre, weswegen in den entkriminalisierten Ländern ja meistens im Vollblut gemessen wird.
- Zur Plasma-Proteinbindung/THC: https://tinyurl.com/y8nv8v4y
- https://cd-anwaltskanzlei.de/diverse/947-verkehrsgerichtstag-2022
- https://www.rgra.de/analytischer-grenzwert/
Sehr geehrter Herr T.,
Sie hatten mich gefragt, wer den Gefahrengrenzwert im Verkehr für Delta 9 THC definieren soll.
Hierfür wurde eine interdisziplinäre Expertenarbeitsgruppe unter Leitung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gebildet. Sie untersuchen und ermitteln einen Grenzwert für Tetrahydrocannabinol im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenvorschrift des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Zu den Experten gehören Prof. Dr. med. Backmund - Leiter des Praxiszentrums im Tal, Lehrpraxis an der LMU München -, Dr. med. Maurice Cabanis - Ärztlicher Direktor der Klinik für Suchtmedizin und Abhängiges Verhalten, Klinikum Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit -, Prof. Jan Ramaekers - Leitung des Instituts für Psychopharmakologie und Neuropsychologie, Universität Maastricht -, Dr. med Franjo Grothenhermen - Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V. (ACM), Geschäftsführer der International Association for Cannabinoid Medicines e. V. (I- ACM) -, Prof. Lorenz Bollinger - Emeritierter Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Bremen -, PD Dr. rer nat. Stefanie Iwersen-Bergmann - Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf - und Thomas Seidel Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten (AG VPA) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. Weitere Teilnehmer sind Vertreter des BMDV´, der Bundesanstalt für Straßenwesen, der Vorsitzende der Grenzwertkommission sowie ein Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit. Die konstituierende Sitzung fand am 6. Dezember 2023 in Berlin statt. Ergebnisse soll die Gruppe bis spätestens 30.3.2024 vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner