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Udo Schiefner
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Frage von Thomas P. •

Ist es von der Regierung gewollt, dass dieser Personenkreis im Gegensatz zu Rentnern ausgeschlossen bleibt, oder liegt hier handwerklich ein grober Fehler vor?

KEINE Energiepauschale für Vorruheständler?
Sehr geehrter Herr Schiefner,

nachdem ich als Vorruheständler bei der 1. Auflage der Energiepauschale leer ausgegangen bin, dachte ich bei 2. Auflage dabei zu sein. Leider erhielt ich nun von meinem Arbeitgeber folgende Auskunft:
"Vorruheständler haben keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale, weil sie keinen Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung beziehen."
Auch als Vorruheständler zahle ich wie jeder Berufstätige Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung.
Ist es von der Regierung gewollt, dass dieser Personenkreis im Gegensatz zu Rentnern ausgeschlossen bleibt, oder liegt hier handwerklich ein grober Fehler vor?
Ist eine Korrektur hierzu noch beabsichtigt?
Vielen Dank für eine konkrete Antwort und Rückmeldung.

Freundliche Grüße
Thomas W. P.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.

Sie hatten mir zum Entlastungspaket geschrieben und sich darüber enttäuscht gezeigt, dass Sie als Vorruheständler bei der 300-Euro-Energiepreispauschale nicht bedacht wurden. 

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten war für viele Menschen eine schnelle Entlastung wichtig. Das am schnellsten umsetzbare Verteilverfahren hat jedoch dazu geführt, dass einige Personengruppen nicht von der Pauschale profitieren konnten. Menschen, wie Sie, die 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder als Arbeitnehmer:in aus aktiver Beschäftigung erzielen, haben bislang keine Energiepreispauschale erhalten. 

Die Regierung muss hier nachbessern und hat den Auftrag, weiteren Personengruppen die Energiepreispauschale zukommen zu lassen. Ich sehe im Moment keinen Grund, weshalb Sie dabei nicht einbezogen werden sollten. 

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner

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