Es muss für 2024 Geld eingespart werden, aber auch die Umwelt entlastet werden. Zum Beispiel, nur noch Dienstwagen bis 1,600 kg werden steuerlich begünstigt. Würden Sie dieses unterstützen?
Sehr geehrte Frau S.,
Sie fragen nach Überlegungen, die Dienstwagenprivilegien einzuschränken. Überlegungen gibt es, aber keine Beschlüsse. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, unter anderem klimaschädliche Subventionen abzubauen, konkret wurden jedoch nur die steuerbegünstigten Plug-In-Hybride im Koalitionsvertrag genannt. Die Dienstwagenbesteuerung wurde zuletzt im Wachstumschancengesetz angefasst. Dabei wurde die Bemessungsgrenze für den Bruttolistenpreis für steuerbegünstigte E-Autos von 60.000 Euro auf 70.000 Euro erhöht.
Wir fordern als SPD-Verkehrspolitiker in der SPD-Bundestagsfraktion jedoch eine ernstzunehmende Reform der Dienstwagenbesteuerung, die hohe CO2-Emissionen der Verbrenner noch stärker belastet. Zentral ist für uns dabei, dass der Pauschbetrag für E-Autos bei niedrigen 0,25 Prozent bleibt, um deren Attraktivität und Absatz zu steigern. Langfristig sollte dadurch der E-Gebrauchtwagenmarkt stetig wachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner