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Udo Schiefner
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Frage von Lars G. •

Frage an Udo Schiefner von Lars G. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Schiefner,
warum haben Sie eine Übertragung der Befragung von Herrn Scheuer im Parlamentsfernsehen abgelehnt? Herr Scheuer selbst beteuert, stets korrekt gehandelt zu haben, doch Ablehnung einer Übertragung für alle Bürgerinnen und Bürger verhindert Transparenz dazu. Wenn es nichts zu verbergen gibt, warum unterstützen Sie Intransparenz, wo Transparenz möglich wäre?
Vielen Dank und Grüße

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gindele, 

Sie haben mich gefragt, warum ich eine Übertragung der Befragung von Minister Scheuer im Parlamentsfernsehen abgelehnt hatte. Darauf will ich gern antworten.
Im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss kommt es mir auf die Sachaufklärung an. Das habe ich vielfach öffentlich betont. Der Sachaufklärung wäre eine Fernsehübertragung eher abträglich gewesen. Daher konnte ich mich dem Wunsch der Unionsfraktion in dieser Frage anschließen.
Das Grundgesetz schreibt vor, dass Untersuchungsausschüsse Beweise "in öffentlicher Verhandlung" erheben. Damit ist wie bei Gericht seit jeher die Öffentlichkeit im Saal gemeint. Nicht gemeint ist eine allgemeine Fernsehöffentlichkeit. Das Untersuchungsausschussgesetz sieht zwar vor, dass die Sitzung auch ausnahmsweise per Fernsehen übertragen werden könnte. Das müsste aber der Ausschuss mit Zweidrittel-Mehrheit beschließen und der Zeuge müsste zustimmen. Beides war in diesem Fall nicht gegeben.
Für eine Fernsehöffentlichkeit könnte sprechen, dass mehr Menschen sich einen unmittelbaren Eindruck von der Beweisaufnahme machen können. Es gibt aber gute Gegenargumente. Wird eine Sitzung im Fernsehen übertragen, steigt die Gefahr, dass nur noch Schaufensterreden gehalten werden. Sachorientierte, oft kleinteilige und vermeintlich unspektakuläre Fragen blieben außen vor. Die Sachaufklärung würde gegenüber der eigenen Selbstdarstellung der Fragesteller und des Befragten in den Hintergrund geraten. Auch der Zeuge wird ja durch eine Fernsehübertragung in seinem Aussageverhalten beeinflusst. Der Zeuge wird auf die öffentliche Wirkung seines "Auftritts" achten. Er wird sich schwerer tun, angemessen auf Detailfragen einzugehen.
Letztlich wird wohl kaum ein Zuschauer eine 5-stündige Zeugenbefragung in voller Länge verfolgen. Schon gar nicht von 23.30 Uhr bis 4.30 Uhr, wie in diesem Fall. So würde auch die Fernsehübertragung nicht das "ganze Bild" vermitteln.
Der Transparenz wiederum ist durch die professionelle Berichterstattung der im Saal anwesenden Journalisten letztlich besser gedient, als durch eine weitere Show-Maßnahme, die unserem Ziel aufzuklären, nur im Wege stünde.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schiefner

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