Frage an Udo Bullmann von Adalbert A. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Dr. Bullmann,
Sie schreiben am 17.09.08 an Herrn Grünewaldt: "Andere EU-Staaten setzen anstelle der MPU auf andere Strafen. In Spanien ...
Die Beispiele zeigen, dass jedes Land selbst entscheidet, wie es Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ahndet. Deutschland hat sich für die MPU entschieden. Selbstverständlich kann der Bundestag diesen Beschluss jederzeit zugunsten anderer Strafen wie beispielsweise in Spanien oder Schweden ändern".
Bedeutet dies, dass Sie die deutsche MPU als "Strafe" ansehen, und nicht als Behördenberatung bei der Feststellung der Eignung?
Welche sachliche Begründung sehen Sie für die "übliche" Dauer der Sperrfrist?
Wie stehen Sie zum Vorschlag, die Überprüfung der Eignung deutlich früher anzusetzen, um eine erfolgreiche Aufarbeitung der Ursachen und Verhaltensänderung (etwa durch drogen- bzw. alkoholabstinente Lebensführung) auf diesem Wege frühzeitiger bestätigen zu können und die beruflich oft dringend benötigte Mobilität damit auch früher wieder herzustellen?
Mit freundlichem Gruß
Adalbert Allhoff-Cramer
Sehr geehrter Herr Allhoff-Cramer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Lassen Sie mich bitte im Vorfeld deutlich zum Ausdruck bringen, dass die Frage nach der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht in der Kompetenz des europäischen Gesetzgebers liegt. Vielmehr ist hier der bundesdeutsche Gesetzgeber gefragt. Dennoch nehme ich gerne Stellung.
Die MPU ist nicht als Strafe gedacht. Wie sie richtigerweise angemerkt haben, handelt es sich vielmehr um eine Eignungsfeststellung für Personen, bei denen aufgrund von Regelverstößen die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges angezweifelt wird. Die Intention des Gesetzgebers muss jedoch nicht mit dem Empfinden der Betroffenen übereinstimmen. So sehen diese die MPU häufig als Bestrafung.
Die eigentliche Sperrfrist wiederum ist als Schutz für andere Verkehrsteilnehmer wie als Ahndung für regelwidriges Verhalten gedacht. Sie richtet sich in ihrer Dauer nach der Schwere des Verstoßes. Ich stimme Ihnen zu, dass die MPU die Sperrfrist nicht verlängern sollte. Allerdings ist die Sperrfrist ein Teil der Schutz und Ahndungsmaßnahmen. Die Sperrfrist durch einen früheren MPU-Termin generell zu verkürzen, würde daher wahrscheinlich den Intentionen des Gesetzgebers nicht gerecht. Dennoch erachte ich Ihren Gedanken, mit der Überprüfung der Fahrtauglichkeit gleichzeitig die Chance zur Verhaltenskorrektur zu verbinden, für durchaus weiterführend. Er sollte daher vom nationalen Gesetzgeber geprüft werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Sie haben richtigerweise festgestellt, dass Mobilität in der heutigen Welt existenziell ist. Dies ist sicherlich richtig; richtig ist aber auch, dass diese Mobilität nicht Menschen in Lebensgefahr bringen darf.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und möchte Sie ermuntern, sich in dieser Angelegenheit zusätzlich an Ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann