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Udo Bullmann
SPD
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Frage von Helmut E. •

Frage an Udo Bullmann von Helmut E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

1. Sind Sie dafür, dass im Rahmen der Europäischen Förderprogramme und vor allem im Rahmen des neuen Asyl- und Migrationsfonds (AMF) verstärkt Integrationsmaßnahmen gefördert werden?

2. Sind Sie dafür, dass die EU nur dann Drittstaaten‐Regelungen treffen darf, wenn in dem jeweiligen Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) ratifiziert wurde und alle Teile des Staates als sicher gelten?

3. Sind Sie für die Schaffung eines europäischen Resettlement‐Rahmens?

4. Setzt sich Ihre Fraktion für das Recht auf Familienzusammen-führung im Rahmen des Dublin‐Verfahrens ein?

5. Hat Ihre Fraktion eine Positionierung zur Schutzgewährung von Klimaflüchtlingen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

haben sie vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit des Europaabgeordneten Udo Bullmann. Leider ist uns eine Beantwortung von Anfragen direkt über das Portal www.abgeordnetenwatch.de nicht möglich. Fragen zu seiner politischen Arbeit nehmen Herr Bullmann und sein Team jedoch gerne per E-Mail unter der Adresse udo.bullmann@spd.de entgegen.

Freundliche Grüße,
Margit Wallner

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Sehr geehrter Herr Ernst,

haben Sie vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit von Herrn Bullmann und Ihre Fragen, die wir im Folgenden gerne beantworten.

Europäische Förderprogramme sollten Integrationsmaßnahmen unterstützen, speziell auch der neue Asyl- und Migrationsfonds. Damit dies auch im Titel des neuen Fonds deutlich wird, fordern wir unter anderem, dass dort das Wort „Integration“ eingefügt wird, und der Fonds dann Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) heißt. Für die Integrationsarbeit in Kommunen haben wir spezielle Mittelanteile im Fonds bereitgestellt.

Grundsätzlich darf kein Hilfe suchender Mensch abgewiesen werden. Rückführungen von Drittstaatsbürgern nach Prüfung des Asylantrages sollten generell nur in Staaten erfolgen, in denen alle Gebiete als sicher gelten. Wir fordern zudem von allen Staaten, die dies bisher nicht getan haben, der Genfer Flüchtlingskonvention beizutreten. Rückführungsabkommen der EU mit Drittstaaten sollten diese Prinzipen beachten und im Einklang mit Menschen- und Flüchtlingsrechten, sowie geltenden internationalen Recht stehen.

Die Wichtigkeit von Resettlement-Programmen hat der SPD-Parteivorstand im Juli 2018 nochmals unterstrichen. Auch Im Europäischen Parlament haben wir uns und setzen uns auch weiterhin für die Einführung eines verbindlichen Resettlement-Rahmens im Zusammenhang des gemeinsamen europäischen Asylsystems ein.

Während den Parlamentsverhandlungen zur Neufassung der Dublin-Verordnung haben wir uns für das Recht auf Familienzusammenführung im Rahmen des Dublin-Verfahrens eingesetzt und werden diese Position auch in zukünftigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten im Rat vertreten. Damit wollen wir es Asylbewerbern ermöglichen, ihren Antrag in dem EU-Mitgliedstaat zu stellen, in dem sie bereits familiäre Verbindungen haben. Generell unterstützen wir auch den Familiennachzug für Angehörige, die sich noch nicht auf EU-Gebiet befinden.

Der Klimawandel wird für viele Menschen zur Fluchtursache. Es gilt daher den rechtlichen Status von Menschen, die ihre Heimat aufgrund klimatischer Veränderungen verlassen haben, auf internationaler Ebene zu klären und dabei auch die Komplexität der Fluchtursachen zu berücksichtigen. Essentiell ist jedoch auch, Fluchtursachen in Herkunftsländern zu bekämpfen, um die Zahl der Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, gering zu halten. Auch aus diesem Grund ist eine ambitionierte Umweltpolitik wichtig. In Europa und in der Entwicklungskooperation mit Drittstaaten.

Mit freundlichen Grüßen,
Marlies von der Malsburg

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