Frage an Udo Bullmann von Ehry Bernhard J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Bullmann,
wieso wird in der EU immer wieder über eine deutsche Beteiligung an Eurobonds diskutiert obwohl jeder deutsche Abgeordneter wissen müsste, dass Eurobonds verfassungswidrig sind?
Das Bundesverfassungsgericht hat klargemacht: Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber muss über alle Ausgaben selbst entscheiden. Er hat nicht die Macht, diese Macht anderen zu übertragen, auch nicht der EU, erst recht nicht den Regierungen anderer Staaten.
Dies ist sogar im Grundgesetz mit einer "Ewigkeitsgarantie" geschützt!
Mit freundlichen Grüßen
B. J. Ehry
Sehr geehrter Herr Ehry,
im Zuge der Auseinandersetzungen um die politische Deutungshoheit über das Bundesverfassungsgerichtsurteil wurde auch dies kolportiert. Fest steht: Das Bundesverfassungsgericht hat über die Vereinbarkeit der Griechenlandhilfe und des Euro-Rettungsschirms mit unserer Verfassung geurteilt- nicht über die etwaige Einführung von Eurobonds. Da Eurobonds nicht Gegenstand des Verfahrens waren, sind Aussagen über ihre Verfassungsmäßigkeit letztlich nur Mutmaßungen, zumal auch kein konkreter Gesetzesvorschlag zu ihrer Ausgestaltung vorliegt.
Politisch indes befürworte ich die Einführung von Eurobonds. Eine derartige Gemeinschaftsanleihe würde die Anleihezinsen in Europa reduzieren, da wir endlich gegenüber dem US-amerikanischen Anleihemarkt konkurrenzfähiger wären. Die wahrscheinlich im Vergleich zu den heutigen Bundesanleihen leicht erhöhten Zinsen für Deutschland würden sich aus meiner Sicht langfristig auszahlen. Als exportstarkes Land in einer globalisierten Welt muss unser Interesse darin liegen, die Eurozone zu stabilisieren. Auf der anderen Seite sind Eurobonds kein Allheilmittel. Sie können nur Teil einer Gesamtlösung sein, die die durchgreifende Reform der Finanzmärkte, eine gerechte Lastenverteilung und ein gemeinsames Wachstumsprogramm für Europa umfassen muss.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann