Frage an Udo Bullmann von Martin R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Bullmann.
Anlässlich der Erstellung einer Biogasanlage in unserer Umgebung möchte ich Sie fragen, ob es nach Ihrer Auffassung Volkswirtschaftlich unter den derzeitigen Gegebenheiten ( siehe nachfolgend ) vertretbar ist solche Anlagen zu genehmigen?
In diesen Biogasanlagen werden überwiegend Getreide, Mais und Zuckerrüben „vergast“. Diese Erzeugnisse werden im Anbau hoch subventioniert und anschließend das erzeugte Gas nochmals subventioniert.
Wie hoch sind die Subventionen für Getreide, Mais und Zuckerrüben bezogen auf den Weltmarktpreis?
Hat denn jemand unter Einbeziehung der Subventionen schon mal errechnet was ein Kubikmeter Biogas kostet?
Wie hoch sind die CO²- Emissionen unter Einbeziehung der zu „vergasenden“ landwirtschaftlichen Produkte einschließlich der Erzeugung der verwendeten Dünger usw. ?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rau
Sehr geehrter Herr Rau,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Biogasanlagen. Sicherlich ist deren Förderung nicht ganz unumstritten. Neben den von ihnen erwähnten Punkten können sie beispielsweise auch zu Wettbewerbsverzerrungen führen, indem Landwirtschaftsbetriebe ohne Biogasanlagen mit steigenden Pachtpreisen nicht mehr konkurrieren können. Oder sie führen zu einem sehr einseitigen Anbau, zum Beispiel von Mais. Auf der anderen Seite hat sich Deutschland das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2020 30% der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu decken. Bisher hat sich die Mindestpreisgarantie für erneuerbare Energien, wie sie im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt ist, am Besten bewährt. Viele Mitgliedstaaten der EU haben sich Deutschland zum Vorbild genommen und ähnliche Gesetze zur Förderung erneuerbarer Energien entwickelt.
Zu ihrer Frage, wie hoch die Subventionen für Getreide, Mais und Zuckerrüben sind, kann ich ihnen sagen, dass in Deutschland bereits seit 2005 keine Subventionen für die Produktion bestimmter Ackerfrüchte mehr gezahlt wird, sondern die Zahlungen unabhängig von den Produkten erfolgen und an die Betriebsfläche gebunden sind.
Zum Hintergrund: ein zentraler Punkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 war die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion. Die EU-Mitgliedsstaaten erhielten dabei Spielräume in der nationalen Umsetzung dieser Entkopplung. Deutschland wählte ein Kombimodell, bei dem bis zum Jahr 2013 eine regional einheitliche Flächenprämie angestrebt wird. Das Kombimodell ist eine Mischung aus dem Betriebsmodell, bei dem sich die Direktzahlungen aus der einzelbetrieblichen Situation 2000 bis 2002 errechnen und dem Regionalmodell, bei dem regionale Durchschnitte herangezogen werden.
Berechnungsmodelle zur Bestimmung des Kubikmeterpreises von Biogas sowie des Anteils an CO2-Emmissionen sind mir in dem Zusammenhang leider nicht bekannt.
Das in Deutschland gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt die Vergütung für den Einsatz sogenannter "nachwachsender Rohstoffe" in Biogasanlagen. Hierzu zählen auch wie von ihnen erwähnt Getreide, Mais und Zuckerrüben. Dieser sogenannte "NaWaRo-Bonus" wird zusätzlich zu der Grundvergütung bei Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen gewährt. Da es sich beim Erneuerbare-Energien-Gesetz um ein vom Deutschen Bundestag beschlossenes Gesetz handelt, möchte ich Ihnen als Europaabgeordneter empfehlen, sich in dieser Angelegenheit für nähere Informationen an Ihre zuständige Bundestagsabgeordnete beziehungsweise Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Bullmann