Frage von Blanka S. • 10.10.2023
Antwort ausstehend von Turgut Yüksel SPD
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.