Frage an Turgut Altuğ von Sabine L. bezüglich Verbraucherschutz
Ich habe eine Frage zum Nichtraucherschutz. Dieser wird Ihrerseits sehr groß geschrieben. Wie verhält es sich mit dem Kiffen in öffentlichen Räumen? Sind Sie da auch so entschieden dagegen, wie beim Zigarettenraucher? Wenn ich in meinem Leben als Raucher beschränkt werde, dann sollte doch das Rauchen Substanzen, welche eher in den BTM Bereich fallen wohl auch mit Schildern verboten bzw. sanktioniert werden. Was werden Sie im Sinne der Gleichbehandlung da tun?
Mit freundlichem Gruß
S.L.
Sehr geehrte Frau Lindner,
das Nichraucherschutzgesetz (NRSG) behandelt das Rauchen von Tabak und das Rauchen von Cannabis gleich, auch wenn im Gesetz Tabakrauch steht. Verstößt ein/e Cannabiskonsument/in gegen die Vorschriften, handeln auch Raucher/innen von Cannabis ordnungswidrig. Die gesetzlichen Regeln gelten sowohl für das eine als auch für das andere. Der einzige Unterschied ist, dass der Konsum von Cannabis unter dem Vorbehalt steht, dass die Grenzen für den Eigenverbrauch in geringen Mengen nicht überschritten werden, um nicht als strafbar zu handeln.
Dies heißt aber denklogisch natürlich nicht, dass das Rauchen von Cannabis nicht in den Anwendungsbereich des NRSGs fällt. Selbst wenn es sich um medizinisches Cannabis handeln sollte, gelten für den Konsum dieselben Regeln. Ziel des NRSGs ist die Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Turgut Altug