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Turgut Altuğ
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Frage von Florian M. •

Frage an Turgut Altuğ von Florian M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Altug,

der Nichtraucherschutz in Berlin ist sehr schlecht. Clubs und Bars mit Raucherräumen sind insgesamt verraucht, weil sich der Rauch in alle Räume ausbreitet. Spielplätze, Straßencafes, Open-air-Veranstaltungen usw. sind überhaupt nicht geschützt.

Andere Länder zeigen, dass ein konsequenter Nichtraucherschutz Erfolg hat. ( http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/rauchverbot-im-auto-schutz-von-minderjaehrigen-passivrauchern-a-1155045.html )

Dies hat auch die Landtagsfraktion der Grünen in Baden-Württemberg erkannt ( http://www.gruene-landtag-bw.de/themen/gesundheit-soziales/gruene-nehmen-untersuchung-zum-nichtraucherschutz-sehr-ernst.html ).

Werden Sie den Nichtraucherschutz in Berlin verbessern und die Ausnahmen im Nichtraucherschutzgesetz streichen?

Beste Grüße
F. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr F. M.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworte:

Die Grundlagen bündnisgrüner Nichtraucherschutzpolitik sind erstens die Freiheit von mündigen Bürgerinnen und Bürgern (sich für oder gegen das Rauchen zu entscheiden) sowie zweitens der Schutz von Nichtrauchenden und insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Wir GRÜNE treten seit jeher für einen konsequenten Nichtraucherschutz ein. Bei dem Thema verbinden sich unsere Ziele eines guten Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutzes. Wir verbieten niemandem das Rauchen. Wichtig ist uns, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch Gäste und ArbeitnehmerInnen der Gastronomie sowie BesucherInnen öffentlicher Einrichtungen effektiv vor den Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen zu schützen. Das Nichtraucherschutzgesetz von Berlin gewährleistet das in seiner bisherigen Form nicht. Schon bei der Verabschiedung 2009 haben wir die zahlreichen Schlupflöcher und Ausnahmen kritisiert, die das Gesetz zulässt. Wir fordern deswegen Nachbesserungen. Auf Kinderspielplätzen haben Glimmstängel nichts verloren, das haben schon andere Bundesländer so festgelegt. Ebenso sollten Kliniken und Haltestellen rauchfreie Zonen sein. Die bestehenden Ausnahmen in Kneipen und Clubs wollen wir beibehalten. Das Nichtraucherschutzgesetz muss konsequent umgesetzt werden - die Ordnungsämter der Bezirke können aber nicht alle Gaststätten kontrollieren. Wenn es also Gaststätten gibt, in denen die Regelungen verletzt werden, so drohen den Betreiber*innen schon heute Strafen und alle Bürger*innen können diese Gaststätten anzeigen - denn Gesundheitsgefahren sind bei den Ausnahmeregelungen z.B. durch einen getrennten Raucherraum auszuschließen (§4 Absatz 5 NRSG). Durch gezielte Prävention wollen wir weiter dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche über die Risiken des Rauchens gut aufgeklärt sind und möglichst gar nicht erst damit anfangen – oder aber zumindest leicht Hilfe und Unterstützung finden, wenn sie mit dem Rauchen aufhören wollen. Das deckt sich mit unserem Wahlprogramm und auch mit dem Koalitionsvertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Turgut Altug

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