
(...) Studiengebühren sind kein Zwang. Unsere Vorstellung geht dahin, daß Universitäten und Hochschulen Gebühren erheben können, nicht müssen. Diese zusätzlichen Mittel dürfen dann nicht auf die Grundfinanzierung der Hochschulen angerechnet werden sondern geben den Universitäten zusätzliche Möglichkeiten Personal, Einrichtungsgegegenstände, Technik oder was sonst zur Ausprägung einer besseren Hochschule benötigt wird, zu bezahlen. (...)