Da zur konkreten Auslegung des von Ihnen genannten Artikels der WRV zudem auch Rechtssachen vor verschiedenen Amtsgerichten und Oberlandesgerichten anhängig sind, die bisher nicht letztinstanzlich entschieden wurden, kann ich Ihnen an dieser Stelle leider keine weiteren Auskünfte erteilen
Versichern kann ich Ihnen, dass diese zuständigen Akteure auch weiter eng zusammenarbeiten, um über die bereits erreichte annähernde Gleichverteilung des militärischen Übungsflugbetriebs zwischen den Übungslufträumen (TRAs) in Deutschland hinaus noch weiter zu verbessern
Die Tatsache, dass der militärische Übungsflugbetrieb über dem Saarland und der daraus resultierende Fluglärm eine Belastung für die Bevölkerung darstellt, ist unbestritten und wird von der saarländischen Landesregierung daher sehr ernst genommen
Geimpfte und genesene Personen haben durch den Impfstoff oder die überstandene Infektion Antikörper gebildet, die den Körper vor einer möglichen (neuen) Infektion schützen. Das Ansteckungsrisiko dieser Personen ist somit um ein vielfaches geringer als bei Ungeimpften.
Wir müssen deswegen handeln und haben die Regeln verschärft, um die Welle zu brechen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Ich werde dafür sorgen, dass wir die bestehenden Impflücken im Saarland identifizieren und gezielt dort beraten und zuraten sowie Anreize schaffen.