Sie haben meine Frage nicht verstanden: Test ist Test und wenn das Ergebnis Negativ ist, sollten doch alle die gleichen Rechte haben oder?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
An der Antwort auf diese Anfrage ändert sich allerdings nichts, denn die 2G-Regelung dient eben auch dem Schutz der Ungeimpften. Geimpfte und genesene Personen haben durch den Impfstoff oder die überstandene Infektion Antikörper gebildet, die den Körper vor einer möglichen (neuen) Infektion schützen. Das Ansteckungsrisiko dieser Personen ist somit um ein vielfaches geringer als bei Ungeimpften.
Kommt es dennoch zu einer (erneuten) Infektion mit dem Coronavirus, schützt die Impfung sehr gut vor schweren oder gar tödlichen Krankheitsverläufen. Trotzdem können auch geimpfte und genesene Personen das Virus in sich tragen. Durch 2G+ reduziert sich die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs sogar noch stärker als nur bei 2G, daher gilt diese Regelung in Bereichen, in denen ein größeres Infektionsrisiko besteht sowie für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, um die vulnerablen Gruppen besonders zu schützen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans