S.g. Herr Ministerpräsident T. Hans sollte Deutschland nicht das Existenzrechts Taiwans auch de jure anerkennen indem es eine 180 Grad Wende mit Abschied von der EIN-CHINA POLITIK Beijings vollzieht?
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tobias Hans es ist doch sehr befremdlich dass Deutschland protokollarisch eine Botschaft in Nordkorea hat, wobei die lupenreine Demokratie Republik Taiwan/Taipeh keine Botschaft in Berlin haben darf weil wir uns nicht klar und deutlich von der EIN-CHINA -POLITIK distanzieren wollen; dies alles aus Angst von der wirtschaftlicher Großmacht der kommunistischen Volksrepublik China. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die saarländische Landesregierung bekennt sich ebenso wie die Bundesregierung tagtäglich zum Wertefundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die Bundesregierung hat ihrerseits in diversen Gesprächsrunden und Regierungskonsultationen mit der chinesischen Führung auch das Thema Wahrung von Menschenrechten und der Status Taiwans angemahnt.
Darüber hinaus möchte ich aber darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 32 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland der Bund, also die Bundesregierung für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten zuständig ist und ihm die ausschließliche Gesetzgebung für die auswärtigen Angelegenheiten zukommt. Insoweit ist es grundsätzlich an der Bundesregierung und hier insbesondere am Bundeskanzler und der Bundesaußenministerin, die von Ihnen angesprochenen Sachverhalte vorzubringen und zu bearbeiten.
Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans