Frage an Tobias Hans von Rune B. bezüglich Klima
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tobias Hans,
seitdem die Coronapandemie in Deutschland ausgebrochen ist, sind im Saarland Straßendemos in bewegter Form selbst mit Maskenpflicht nicht mehr durchführbar.
Wir respektierten diese Einschränkungen seit über einem Jahr bei all unseren Aktionen und gestalteten sie gemäß der geltenden Corona-Auflagen. Aber aufgrund der seit Wochen sehr niedrigen Inzidenzzahlen halten wir es für überfällig, dass im Saarland bewegte Demonstrationen, sogenannte Straßendemos, wieder erlaubt werden.
Bewegte Demonstrationen sind eine sehr wichtige Säule unserer Demokratie, weil sie eine öffentlichkeitswirksame Möglichkeit darstellen, um dringende Probleme unserer Zeit anzusprechen und politische Veränderungen in den öffentlichen Diskurs zu bringen. Dies ist bei stehenden Mahnwachen nicht gegeben und schränkt daher die politische Meinungsfreiheit sehr stark ein.
In vielen Regionen Deutschlands werden solche Straßendemos schon längst wieder genehmigt. Jedoch hinkt das Saarland bei vergleichbaren Inzidenzzahlen hinterher und erschwert so politischen Bewegungen ihren Protest ungehindert in die Öffentlichkeit zu bringen.
Wir wollen unsere Meinungsfreiheit wieder in der Form kundtun können, wie es unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung es uns erlaubt.
Daher fragen wir Sie, wann wir als Klimagerechtigkeitsbewegung wieder Straßendemos veranstalten dürfen?
Mit klimafreundlichen Grüßen
Fridays for Future Saarland
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Das Versammlungsrecht aus Artikel 8 des Grundgesetzes ist eines unserer wichtigsten Grundrechte und ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Dennoch wird es, gerade auch mit Blick auf Versammlungen unter freiem Himmel, grundsätzlich nicht gänzlich uneingeschränkt gewährt.
Auch wenn seit Ihrer letzten Anfrage aus August 2020 fast ein Jahr vergangen ist, gelten die damals genannten Argumente weiterhin. Wir freuen uns, dass die „Fridays for Future“-Bewegung viele gerade junge Menschen auch weiterhin für die Themen Umweltschutz und Nachhaltigkeit begeistern kann und sie ihre Meinung auch in Form von Demonstrationen kundtun möchten. Dennoch stellt die Pandemie für uns alle trotz der auch im Saarland voranschreitenden Impfkampagne und der derzeit geringen Inzidenzen weiterhin und hier vor allem aufgrund der Gefahren durch Mutationen des Coronavirus eine Ausnahmesituation dar und erfordert von Seiten der Regierung geeignete Maßnahmen. Aus ebendiesem Grund hat auch der Bundestag am 11. Juni 2021 noch einmal das Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite für weitere drei Monate festgestellt.
Wir überprüfen dennoch alle noch bestehenden Grundrechtseingriffe regelmäßig und sorgfältig, darunter fällt natürlich auch die Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Die momentan geltenden Regelungen sind im Hinblick auf das Versammlungsrecht sowohl im Saarländischen Covid-19-Maßnahmengesetz als auch in der Saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie niedergelegt. Hiernach sind Ge- und Verbote nur unter strikter Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation zulässig.
Versammlungen sind demnach grundsätzlich zulässig, soweit ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen beachtet werden. Sie müssen ortsfest oder als Standkundgebung stattfinden. In begründeten Einzelfällen können die zuständigen Versammlungsbehörden darüber hinaus unter Beachtung des Infektionsschutzes Ausnahmen zulassen und Versammlungen auch in Form eines Aufzugs zulassen. Dies dürfte auch der „Fridays for Future“-Bewegung zugutekommen, soweit für angemeldete Demonstrationen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Herzliche Grüße
Ihr Tobias Hans