Frage an Tobias Hans von Adalbert E. bezüglich Gesundheit
Warum werden zur Bekämpfung der Coronapandemie nicht auch die handelnden Personen in den Geschäften/Lokalen u.s.w. zum Nachweis eines negativen Tests verpflichtet. Von den Kunden verlangt man es aber die Personen mit viel höheren Kontakten brauchen diesen Nachweis nicht.
Sehr geehrter Herr Engel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bundesregierung hat am 13. April die Corona-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine entsprechende Verpflichtung ergänzt. Mit dieser Änderung der Arbeitsschutzverordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Beschäftigtengruppen mit erhöhtem Infektionsrisiko, z.B. mit intensivem Kundenkontakt, sollen zweimal pro Woche ein Testangebot erhalten. Diese Testungen sind eine notwendige Ergänzung zum betrieblichen Infektionsschutz und bieten den Beschäftigten zusätzliche Sicherheit. Beschäftigte müssen einen solchen Test grundsätzlich aber nicht zwingend wahrnehmen. Für sie ist der Test freiwillig.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans