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Tobias Hans
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Frage von Doris J. •

Frage an Tobias Hans von Doris J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hans,

Zitat: „Kein Nutzen durch Lockdown - aber Risiken
Prof John Ioannidis lehrt an einer der besten Universitäten der Welt, an der Stanford University School, als Medicine Professor. Sein Fachgebiet ist Medizin, Epidemiologie, Bevölkerungsgesundheit sowie biomedizinische Datenwissenschaft und Statistik.
Das Fazit, das auch schon führende WHO-Spezialisten zogen, was man aber in Deutschland nicht hören wollte und will: Die Lockdowns haben versagt. Die Studie hat den Titel „Bewertung der Auswirkungen der Quarantäne und der Schließung von Unternehmen auf die Verbreitung von COVID-19“ (siehe hier). Sie wurde bereits einer vollen „Peer-Review-Prüfung“ unterzogen und ist damit wissenschaftlich aussagekräftig.“

https://reitschuster.de/post/stanford-studie-kein-nutzen-durch-lockdowns-aber-risiken/
https://reitschuster.de/post/lockdown-trotz-who-warnungen/

Wie kommt es, dass Sie sich gemeinsam mit den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin trotzdem immer wieder für sog. Lockdowns (dieses Wort fand bisher nur im Strafvollzug Anwendung) entschieden haben?
Auf welchen evidenzbasierten wissenschaftlichen Studien haben Sie diese Entscheidung (außerparlamentarisch, in einem nicht von der Verfassung zugelassenem Gremium) getroffen?

Für Ihre aufrichtige Antwort herzlichen Dank
Doris Jauch-Keil

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Sehr geehrte Frau Jauch-Keil,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aus den vielen Gesprächen der Landesregierung mit Virologinnen und Virologen auch aus dem Saarland wissen wir, dass das Infektionsgeschehen auch bei uns im Saarland immer wieder diffus ist und sich Cluster bzw. Hotspots nicht in allen Fällen als Ursache für Infektionen herausstellen. Auch und gerade deswegen ist es das Ziel aller durch die derzeit geltende Verordnung getroffenen Maßnahmen, die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und den zwischenzeitlich entdeckten Mutationsformen bestmöglich zu schützen, dadurch die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungehemmten Anstiegs von Infektionen und Krankheitsfällen zu vermeiden. Die Landesregierung hält es aktuell und im Bewusstsein um die Intensität der damit verbundenen Belastungen sowohl für den Einzelnen als auch das soziale und wirtschaftliche Gemeinwesen für zwingend geboten, physische Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weitergehend auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Dies bestätigen uns auch sämtliche Gespräche mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Virologie des Universitätsklinikums des Saarlandes, die mit hochkomplexen Modellen das Infektionsgeschehen inzwischen sehr genau voraussagen können.

Die Beschlüsse, die von der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Bundeskanzlerin gefasst werden, werden im Anschluss vom saarländischen Ministerrat beschlossen und dann auch im Landtag des Saarlandes vom Ministerpräsidenten in Form einer Regierungserklärung vorgestellt. Die anschließende Aussprache zur Regierungserklärung bietet dabei dem Parlament die Möglichkeit, Stellung zu den getroffenen Maßnahmen zu beziehen. Darüber hinaus hat der saarländische Landtag ebenso wie die übrigen Landesparlamente auch die verfassungsrechtliche Möglichkeit, Maßnahmen in den Rechtsverordnungen der Länder anzupassen oder aufzuheben. Im Saarland sind diese Regelungen auch noch einmal durch das sog. „Covid-19-Maßnahmen-Gesetz“ bekräftigt worden, um die parlamentarische Beteiligung zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans

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