Frage an Tobias Hans von Nicole E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hans,
wollen Sie wirklich auch für die Änderungen Infektionschutzgesetz und Medikamentenverordnung stimmen? Diese verstoßen definitiv gegen das Grundgesetz und sind somit rechtswidrig! Es geht um unser Recht und auf körperliche Unversehrtheit!
MfG
N. E.
Sehr geehrte Frau E.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und entschuldigen Sie die verspätete Antwort.
In den vergangenen Wochen und Monaten seit Beginn der Pandemie wurde das Infektionsschutzgesetz mehrfach geändert und angepasst, um der Corona-Pandemie Einhalt zu gebieten und die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes bestmöglich gegen das Virus zu schützen und gleichzeitig die Belastung unserer Krankenhäuser und der dort Beschäftigten möglichst niedrig zu halten. Diese Änderungen des IfSG waren erforderlich, weshalb wir diese auch im Bundesrat mitgetragen haben. Einige der Anpassungen wurden aufgrund von Beschwerden zwischenzeitlich auch von Gerichten bestätigt.
Die saarländische Landesregierung setzt im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie seit geraumer Zeit auf das „Saarland-Modell“, das von Anfang an als langfristige Corona-Management-Strategie angelegt war, um die Pandemie je nach Infektionslage zu steuern.
Mit den Impfstoffen gegen das Coronavirus ist uns darüber hinaus auch ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung gelungen. Ziel der Impfkampagne und insbesondere der Auffrischungsimpfung ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 zu verhindern. Gleichzeitig haben verschiedenste Studie zwischenzeitlich belegen können, dass Auffrischungsimpfungen neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen gleichzeitig auch zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität führen. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Ihr Tobias Hans