Frage an Tobias Hans von Karsten S. bezüglich Sport, Freizeit und Tourismus
Sehr geehrter Herr Hans,
ich habe Zusatzfragen zu der schon gestellten Frage "Motorradausfahrten in der Coronazeit".
Wo kann ich nachlesen oder bei Polizeikontrolle nachweisen, dass eine Motorradausfahrt ohne Absicht des Einkaufs oder Weg zur Arbeit erlaubt ist?
Könnte die Frage, ob Motorradfahren in der Coronazeit erlaubt ist in die Allgemeinverfügung aufgenommen werden?
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Gemäß dieser Allgemeinverfügungen sind Ausfahrten von Motorradfahren weiterhin erlaubt, weil sie zunächst kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie alleine stattfinden. Wir haben daher die saarländische Polizei, deren Beamtinnen und Beamten in dieser für uns alle außergewöhnlichen Situation tagtäglich großartige Arbeit leistet, darüber informiert, dass Motorradausfahrten weiterhin zu gestatten sind.
Mit freundlichen Grüßen
T........
Ich bitte um eine kurze Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Auch gemäß der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 17. April 2020 sind Ausfahrten mit dem Motorrad unter den genannten Bedingungen weiterhin erlaubt. Das heißt, dass die Ausfahrten grundsätzlich alleine stattfinden sollten. Ein Begleitung durch eine Person aus dem eigenen Haushalt ist allerdings ebenfalls erlaubt.
Sie finden die Antwort auf die von Ihnen gestellte und viele weitere Fragen zur Anwendung der Verordnung auch tagesaktuell unter https://corona.saarland.de/DE/faq/faq.html .
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund
Tobias Hans