Frage an Tobias Hammerl von Sabine O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sind Sie der Meinung, daß ein Staat das Recht hat, sich ungefragt in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einzumischen? Was sagt das Völkerrecht dazu?
Sehr geehrte Frau O.,
grundsätzlich sind die inneren Angelegenheit eines souveränen Staates dessen
eigene Angelegenheit. Hier ist das Völkerrecht eindeutig.
Es gibt aber Punkte, wo es zwischen zwei Staaten - oder zwischen einem Staat oder einer Staatengemeinschaft - strittig ist, was eine "innere Angelegenheit" ist und was nicht. Zwei Beispiele: Der jungtürkische Staat verübte vor über hundert Jahren einen Genozid an den Armeniern. Die heutige Türkei streitet dies ab und verbittet sich jede Stellungnahme von Außen als Einmischung in seine inneren Angelegenheiten. Ich denke, dass eine derartige Resolution vollkommen in Ordnung ist und eben keine Einmischung in innere Angelegenheiten der Türkei darstellt. Ebenso finde ich es in Ordnung, wenn ein deutscher Außenminister in China auf die Menschenrechtsverstöße hinweist. Auch dies wird von Seiten Chinas als Einmischung in innere Angelegenheiten gesehen. Ich halte dies aber dennoch für richtig. Selbiges gilt auch für andere Ländern, in denen die Menschenrechte nicht geachtet werden. Insbesondere autoritäre und diktatorische Staaten, sehen oft jegliche Kritik - auch berechtigte - als Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten bezeichnen.
Das zweite Beispiel betrifft die Einhaltung geschlossener Verträge. Auch im Völkerrecht gilt: pacta sunt servanda. Folglich kann sich ein Staat nicht auf seine Souveränität berufen, wenn er dadurch seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen würde. Als Beispiel seien hier die Vereinbarungen des EURO Stabilitätspaktes genannt und die darin enthaltenen Defizitgrenzen.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte. Falls nicht, so würde ich mich freuen, wenn Sie die Frage noch einmal konkreter stellen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Hammerl