Rechnen Sie damit, dass wir Bürgerinnen im Falle einer allgemeinen o. einer altersbedingten Impfpflicht eine Einwilligungserklärung zur Impfung z.B. beim Arzt unterschreiben müssen?
Sehr geehrter Herr Bacherle, danke für Ihre erste Antwort, in der Sie angekündigt haben, sich die verschiedenen Anträge zur Impfpflicht im Bundestag genau anzugucken, bevor Sie sich entscheiden. In Anbetracht möglicher Nebenwirkungen und leider vereinzelt auch Todesfällen im Zusammenhang mit der MRNA-Impfung wäre es wichtig die Frage der Haftung zu klären, falls dieser bedauerliche Fall eintreten sollte. Wird die geplante Impfpflicht auch mit einer schriftlichen Pflicht zur Einwilligungserklärung samt Aufklärung über Nebenwirkungen einher gehen, so wie momentan beim Arzt z.B.? Würde das bedeuten, dass im Schadensfall der Geimpfte die volle Verantwortung selbst tregen soll, obwohl er oder sie sich per Gesetzt impfen lassen musste? Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht an mich.
In Bezug auf Impfschäden, die durch eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 entstanden sind, haftet in der Regel der Staat. Gerne verweise ich Sie in diesem Zusammenhang auf Paragraph 60 des Infektionsschutzgesetzes, in dem dies geregelt ist. Damit tatsächlich ein Anspruch auf Versorgung wegen gesundheitlicher Schäden besteht, muss die Schädigung über die normalen, vorübergehenden Impfreaktionen (wie Schmerzen an der Einstichstelle oder Kopfschmerzen) hinausgehen und die Impfung als Ursache plausibel sein. Betroffene verlieren den Anspruch auf Versorgung auch dann nicht, wenn sie entsprechend aufgeklärt wurden und in die Impfung eingewilligt haben.
Freundliche Grüße
Tobias Bacherle