Unterstützten Sie den Antrag die AfD vom BVerfG verbieten zu lassen? Nach den Ergebnissen in Thüringen ist ein Parteiverbot dringend erforderlich.
Guten Tag Adrian S.
vielen Dank für Ihre Frage zum Verbotsantrag gegen die AfD.
Immer wieder erreichen mich Nachrichten von engagierten, aber auch besorgten Menschen zu diesem Thema. Ich bin Ihnen und allen anderen, die sich für unsere Demokratie einsetzen sehr dankbar. Die Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie sind die Demokrat*innen, die das System stützen und verteidigen.
Als jemand, der an unsere Demokratie glaubt und der sich seit mehr als einem Jahrzehnt für die Menschen in unserem Land und gegen die Feinde unserer Verfassung einsetzt, ist es mir ein wichtiges Anliegen, die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen. Ich halte sie für eine zu rechtsextreme Partei mit starken, neo-faschistischen Strömungen und Vertreter*innen. Auch die jüngste Radikalisierung in der Rhetorik auf dem Parteitag in Riesa bestätigen dieses Bild.
Aus diesem Grund unterstütze ich den fraktionsübergreifenden Antrag zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD von Renate Künast, Irene Mihalic, Lukas Benner und Co. Dieser Antrag sieht ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem zunächst Beweise gesammelt werden und mit diesen dann der Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt wird.
Wir sind der Überzeugung, dass eine Entscheidung über einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht auf einer umfassenden Faktengrundlage getroffen und mit einer gut ausgearbeiteten Material- bzw. Beweissammlung versehen werden muss. Der Bundestag ist zwar antragsberechtigt, hat jedoch - gegenüber der Bundesregierung als weitere Antragsberechtigte - den Nachteil, dass ihm keine nachgeordneten Behörden zur Verfügung stehen, die einen Antrag samt aller erforderlichen Beweise vorbereiten können. Um diesen Nachteil auszugleichen, fordern wir eine umfassende Materialsammlung und -auswertung, insbesondere durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Ist der Antrag nicht ausreichend mit Beweisen unterlegt, so kann der Antrag bereits im Vorverfahren abgewiesen werden und ist spätestens im Hauptsacheverfahren nicht begründet. Durch eine gründliche Prüfung und Zusammenfassung der Unterlagen im Vorfeld möchten wir vermeiden, dass ein vorschnelles Handeln zu einem Scheitern führt.
Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass genügend belastbare Beweise vorliegen und diese systematisch zusammengetragen werden. Auf dieser Grundlage soll der Bundestag dann eine fundierte Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens treffen. Sollte sich die Beweislage als evident erweisen, ist davon auszugehen, dass in der nächsten Legislaturperiode eine Mehrheit für eine Verbotsprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht mit den demokratischen Fraktionen zu erreichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias B. Bacherle