Titus Muschik Direktkandidat Wahlkreis 223
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Frage von Wolfgang K. •

Wie gehen Sie mit der Seenotrettung um?

Titus Muschik Direktkandidat Wahlkreis 223
Antwort von
Volt

Volt will, dass es einen verpflichtenden und europaweit koordinierten staatlichen Seenotrettungsdienst geben soll, der noch aufgebaut werden müsste. Private Rettungsorganisationen sollen auch zukünftig unterstützt werden.

Ein gerechtes und menschenwürdiges europäische Asylsystem achtet die Menschenrechte, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verbessert den internationalen Ruf der EU. 

Wir alle profitieren von einer stabilen, solidarischen Union, die ihren humanitären Verpflichtungen nachkommt. 

Volt möchte:

  1.  • Verpflichtender Seenotrettungsdienst: Ein europaweit koordinierter staatlicher Seenotrettungsdienst wird aufgebaut und private Rettungsorganisationen werden unter stützt.
  2. • Gerechte Verteilung von Asylsuchenden: Die Dublin-III-Verordnung wird zugunsten einer Verteilung nach Kriterien wie BIP, Bevölkerungsdichte und Gesamtgröße eines Landes abgeschafft. 
  3. • Menschenwürdige Verfahren: Verschärfungen im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) werden zurückgenommen und Asylverfahren in Lagern an den Außen grenzen werden unterbunden

    Hintergrundinfos:

    Die organisierte Seenotrettung hat eine lange Geschichte, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Eine der bekanntesten Organisationen ist die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS), die am 29. Mai 1865 in Kiel gegründet wurde. Diese Organisation wurde gegründet, um Menschen auf See zu retten, unabhängig von deren Nationalität oder der Ursache des Notfalls.

    Die Idee einer einheitlichen, unabhängigen Organisation zur Rettung von Schiffbrüchigen setzte sich durch, und seitdem haben sich die Technologien und Methoden der Seenotrettung erheblich weiterentwickelt. Heutzutage umfasst die Seenotrettung nicht nur Rettungsboote und -schiffe, sondern auch Luftrettung und internationale Zusammenarbeit, um die Sicherheit auf See zu gewährleisten.

    Internationales Übereinkommen über Seenotrettung (SAR-Übereinkommen): Dieses Übereinkommen von 1979 legt fest, dass Küstenstaaten verpflichtet sind, Rettungseinsätze zu koordinieren und durchzuführen. Private Organisationen können in diesen Einsätzen unterstützen, müssen jedoch die Regeln und Vorschriften der Küstenstaaten einhalten. Die völkerrechtliche Pflicht zur Seenotrettung – Verpflichtungen eines Küstenstaates nach dem Übereinkommen über Seenotrettung, das Refoulement-Verbot und die Strafverfolgung am Beispiel jüngster Vorfälle im Mittelmeer

    Europäisches Asylrecht: Das EU-Recht sieht vor, dass Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Asylsuchende aufzunehmen und zu schützen. Private Rettungsorganisationen spielen eine wichtige Rolle dabei, Menschen in Seenot zu retten und ihnen Schutz zu bieten. Sachstand Rechtliche Aspekte der privaten Seenotrettung im Mittelmeer

    Rechtliche Herausforderungen: Private Rettungsorganisationen haben in der Vergangenheit rechtliche Herausforderungen erlebt, insbesondere in Bezug auf die Einreise von Geretteten in europäische Häfen. Einige Länder haben rechtliche Schritte gegen Besatzungsmitglieder von privaten Rettungsschiffen eingeleitet. WD-2-128-18-pdf.pdf

    LInks:

    Historie | Die Seenotretter

    Seenotrettung – Wikipedia

    Artikel 14: Asylrecht | Amnesty International

    Informationsverbund Asyl & Migration - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

    Asylrecht (Deutschland) – Wikipedia

    BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Asylberechtigung

    AsylG - Asylgesetz