Titus Muschik Direktkandidat Wahlkreis 223
Titus Muschik
Volt
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Frage von Emely T. •

Ist ein höherer Mindestlohn nicht auch eine Gefahr für eine höhere Inflation?

Anmerkung der Redaktion
Titus Muschik Direktkandidat Wahlkreis 223
Antwort von
Volt

Der Mindestlohn in Deutschland wurde bereits am 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Das bedeutet eine Steigerung um 41 Cent im Vergleich zum Vorjahr. Mindestlohn gestiegen | Bundesregierung

Das Thema, ob ein höherer Mindestlohn zu höherer Inflation führt, ist sehr umstritten und komplex. Einige Ökonomen argumentieren, dass eine Erhöhung des Mindestlohns die Inflation antreiben könnte, da Unternehmen die gestiegenen Personalkosten möglicherweise an die Verbraucher weitergeben, indem sie die Preise erhöhen. Dies wird oft als "Lohn-Preis-Spirale" bezeichnet. Höherer Mindestlohn gleich steigende Preise? Der Mythos von der „Lohn-Preis-Spirale“

Andere Ökonomen sind jedoch der Meinung, dass die Auswirkungen auf die Inflation minimal oder gar nicht vorhanden sind. Sie argumentieren, dass Unternehmen auch andere Möglichkeiten haben, um mit höheren Löhnen umzugehen, wie z.B. durch Effizienzsteigerungen oder Preissenkungen bei Rohstoffen.

Mindestlohn-Erhöhung: Wirtschaftliche Auswirkungen und politische Debatten ⋆ Das Managerblatt

Die nächste Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland wird voraussichtlich im Juni 2025 erfolgen. Die unabhängige Mindestlohnkommission wird ihre Vorschläge für die nächste Anpassung des Mindestlohns vorlegen. Die Bundesregierung wird dann basierend auf diesen Vorschlägen eine Entscheidung treffen.

Volt hat dazu in seinem Wahlprogramm folgendes ausgeführt:

Ein höherer Mindestlohn sichert die Existenzgrundlage und sorgt für angemessene Rentenansprüche. Reformen bei Minijobs und Arbeitszeitregelungen schaffen mehr Sicherheit und Flexibilität, während diskriminierungsfreie Strukturen gleiche Chancen für alle fördern. Gleichzeitig ermöglichen Investitionen in sozialen Wohnungsbau und klimafreundliche Sanierung bezahlbares Wohnen in Stadt und Land.

Ein gerechter Mindestlohn sichert die Existenzgrundlage, macht Arbeit lohnenswert und stärkt die soziale Absicherung. Wir alle profitieren von einer fairen Bezahlung, die sowohl den Lebensunterhalt als auch eine angemessene Altersvorsorge aller ermöglicht. Volt hat folgende Ziele:: • Umsetzung der EU-Mindestlohn-Richtlinie: Die Richtlinie wird national umgesetzt, um faire Löhne für alle Beschäftigten zu garantieren.

Dynamische Anpassung des Mindestlohns: Der Mindestlohn wird auf 60 % des Medianbruttolohns erhöht, was derzeit (Stand 2024) 14,61 Euro entspricht, und regelmäßig angepasst. • Generationenübergreifende Altersvorsorge: Rentenbeiträge von Mindestlohnempfangenden werden so gestaltet, dass ein angemessenes Niveau für eine generationengerechte Altersvorsorge gesichert ist. 

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSE REFORMIEREN

Der Minijob-Sektor benötigt eine grundlegende Reform, um Benachteiligungen geringfügig Beschäftigter zu verhindern und zersplitterte Kleinstbeschäftigungsverhältnisse zu vermeiden. Wir alle profitieren, wenn alle Menschen in unserer Gesellschaft gerechter und besser sozial abgesichert sind und einen leichteren Übergang in den regulären Arbeitsmarkt haben. Deshalb setzt sich Volt für diese Zukunft ein: • Einbindung in Sozialversicherungssysteme: Geringfügig Beschäftigte werden in die Sozialversicherung eingebunden, um Benachteiligungen und Lücken in der Absicherung zu verhindern. • Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern: Maßnahmen unterstützen den Übergang von geringfügiger Beschäftigung in reguläre Arbeitsverhältnisse. • Bürokratieabbau: Verwaltungsprozesse werden verschlankt, um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse effizienter zu gestalten.

Vergütung ohne Armutsrisiko: Die Ausbildungsvergütung reicht für ein menschenwürdiges Leben aus und der Staat schließt Lücken durch gezielte, leistungsorientierte Anreize, wie eine Orientierung am Mindestlohn, um Armut während der Ausbildung zu vermeiden.

Abschaffung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen: Werkstätten (WfBM) werden abgeschafft und in Inklusionsbetriebe umgewandelt, in denen Arbeitnehmendenrechte gelten und Mindestlöhne gezahlt werden. Die Betriebe stehen allen Menschen offen. Die Niederlande zeigen, dass Inklusion und faire Bezahlung machbar sind. Dort erhalten Menschen den Mindestlohn, unabhängig von der Art der Behinderung. Inklusionsbetriebe arbeiten eng mit kommunalen Firmen zusammen, um Menschen mit Behinderung schrittweise in reguläre Arbeitsplätze zu integrieren.

Links:

Mindestlohnkommission - Startseite

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