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Tino Sorge
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Frage von Georg B. •

Wie rechtfertigen Sie die Bereitstellung von 28Mrd Euro für Private in den Überflutungsgebieten? Und bekommen Menschen mit entsprechenden Versicherungen dann ihre Beiträge erstattet?

Sehr geehrter Herr Sorge,

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Sehr geehrter Herr B.,

das Hochwasser im Juli hat mit Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zwei bevölkerungsstarke Bundesländer besonders schwer getroffen. Auch Bayern und Sachsen haben unter den Folgen der Flut gelitten. Zur Bewältigung der Schäden soll ein Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ eingerichtet werden. Dieser Aufbaufond wird mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Das Geld soll geschädigten Privathaushalten, Unternehmen und anderen Einrichtungen zugutekommen sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur eingesetzt werden. Die Mittel dienen dem Aufbau, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen oder sonstige Dritte abgedeckt sind. Leider werden diese Schäden von vielen Versicherungen nicht abgedeckt. Öffentliche Einrichtungen, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Einrichtungen in öffentlicher oder freier Trägerschaft erhalten ebenfalls Hilfen aus diesem Fond. Die Hilfsgelder kommen somit nicht nur privaten Haushalten zugute.

Mit freundlichen Grüßen

Tino Sorge

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