Gesetzgebende Volksabstimmung
Sehr geehrter Herr Sorge,
was halten Sie von diesem Vorschlag?
"Gesetzgebende Volksabstimmung“
Wir möchten, dass die gesetzgebende Volksabstimmung eingeführt wird und dabei repräsentative Demokratie und direkte Demokratie miteinander verbunden werden.
Dazu bedarf es einer Änderung des Art. 82(1) GG.
Der Art. 82 GG bildet den Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens.
In ihm ist geregelt, daß Gesetze verkündet werden und in Kraft treten, wenn der Bundespräsident sie ausgefertigt (unterschrieben) hat.
Künftig sollen Gesetze erst verkündet werden und in Kraft treten, wenn nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten das Volk in einer gesetzgebenden Volksabstimmung zugestimmt hat.
Um das zu ermöglichen, soll der Art. 82(1) GG geändert werden.
Mit freundlichem Gruß
Jobst T.
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage. Aktuell sieht unser politisches System eine "gesetzgebende Volksabstimmung" nicht vor. Dafür gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, sich für politische Anliegen einzusetzen - sei es in der Lokal- und Kommunalpolitik, in einer der demokratischen Parteien, oder auch in Form von Petitionen, die bei entsprechender Resonanz im Bundestag beraten werden. Ich bin der Auffassung, dass sich unser System mit seiner repräsentativ-demokratischen Ausrichtung bewährt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge MdB