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Frage von Joachim Maurice M. •

Der elektronische Medikationsplan als zentraler Baustein der Patientensicherheit muß überarbeitet werden. Wären Sie dazu bereit? Würden Sie das unterstützen?

Die dem Selbstbestimmungsrecht der Versicherten unterfallende Option zur Ablehnung der elektronischen Patientenakte (ePA) geht einher mit dem Verlust des elektronischen Medikationsplanes (eMP).
Der eMP ist im Sinne der Medikationsliste, als durch die Abbildung von möglichen Neben- und Wechselwirkungen ein Baustein wirksamer Patientensicherheit, vornehmlich in lebensbedrohlichen Notlagen.

Die Anbindung des eMP an die ePA ist ein Webfehler in der Architektur der Telematikinfrastruktur. Der eMP müsste an das elektronische Rezept bei Nennung der Verordnungs- und Einnahmehistorie und der Abbildung auch der konsumierten, nicht verordnungsfähigen und frei verkäuflichen Arzneimittel angebunden sein.

Würden Sie im Kontext zur Patientensicherheit eine Korrektur unterstützen? Erkenne Sie den Fehler im bezeichneten Projekt?

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, das Thema hier öffentlich zu erörtern.

J.M.M.


Generalsekretär des
Aktionsbündnis Patientensicherheit

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Digitalisierung hat erhebliche Potenziale, unser Gesundheitswesen zu verbessern. Dazu gehört auch der elektronische Medikationsplan. Er bietet neue Möglichkeiten, Falschmedikationen zu verhindern und den Patientinnen und Patienten mehr Übersicht zu verschaffen. Umso wichtiger ist es, dass diese Anwendung in korrekter Weise in den Versorgungsalltag und in die digitalen Strukturen der Zukunft eingebunden wird. Unsere Fraktion befindet sich dazu über den Gesundheitsausschuss und im Rahmen der Gesetzesvorhaben im kontinuierlichen Austausch mit der Regierungskoalition. 

Mit freundlichen Grüßen

Tino Sorge MdB

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