Betriebrentner zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den doppelten Beitrag. Will Ihre Partei diese Benachteiligung abschaffen?
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Sie wissen, haben wir mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) einen Kompromiss geschlossen.
Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten.
Mehr ist aufgrund der haushaltspolitischen Zwänge aktuell leider schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge.
Ich gehe davon aus, dass mit der aktuellen Diskussion zur Zukunftsfähigkeit der Rente die Debatte über die Tragfähigkeit und bedarfsgerechte Ausgestaltung in den nächsten Monaten an Fahrt aufnimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge MdB