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Tino Sorge
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Frage von Ansgar S. •

Frage an Tino Sorge von Ansgar S. bezüglich Menschenrechte

Sehr geehrter Herr Sorge,

2017 stimmten Sie als einer von wenigen Unionsabgeordneten für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Sie zeigten Rückhalt für die LGBTQIA+ Community und haben so dazu beigetragen, die Lage für LGBTQIA+ in Deutschland maßgeblich (!) zu verbessern. Auch Ihre Antworten auf Abeordnetenwatch.de zeigen, dass Sie die wissenschaftliche Lage in Bezug auf diese Themen kennen und Anliegen von LGBTQIA+ unterstützen. Umso mehr wundert es mich, dass Sie im Bundestag gegen das Selbstbestimmungsgesetz gestimmt haben. Stört es Sie als Jurist und Mitglied des Gesundheitsausschusses nicht, dass trans Personen in Deutschland heutzutage immer noch ein erniedrigendes und unwissenschaftliches Verfahren durchlaufen müssen, das nicht zu den Grundwerten unseres Grundgesetzes passt? Welche Pläne haben Sie, diese Praxis zu beenden und weshalb haben Sie und ihre Fraktion gegen die Ersetzung des TSG durch ein Selbstbestimmungsgesetz gestimmt?

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Sehr geehrter Herr S.,

das TSG gibt Menschen die rechtliche Möglichkeit, in der zu ihrer empfundenen Geschlechtsidentität festgelegt zu werden, auch wenn sie von dem ursprünglichen „angeborenen“ Geschlecht abweicht. Es sieht als sogenannte „kleine Lösung“ entweder die Anpassung des Vornamens oder die Änderung des Geschlechtseintrages im Geburtsregister vor. Die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit kann somit zusammen mit der Vornamensänderung oder in einem nachfolgenden Verfahren beantragt werden. Das Recht auf Selbstbestimmung im Falle der Geschlechtsidentität wird dadurch recht unbürokratisch ermöglicht.

Dieses Recht ist unzweifelhaft ein hohes Gut, gerade in höchstpersönlichen Dingen. Genau deswegen habe ich gegen die angesprochenen Gesetzentwürfe gestimmt. Das Recht auf Selbstbestimmung muss ausnahmsweise dort seine Grenzen finden, wo die Belange der Allgemeinheit berührt werden und weitreichende Auswirkungen haben. In diesem Beispiel geht es dabei vor allem um das Interesse der Allgemeinheit an einem verlässlichen und sicheren Personenstandsregister. Die Informationen in unserem Personenregister hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Menschen in unserem Land wie zum Beispiel die Frauenförderung, der Familienstand oder die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Solche Personenstandsregister sind die einzigen personenbezogenen Register in Deutschland, die einen Beweiswert haben und mit denen das „rechtliche Geschlecht“ festgelegt wird. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn die Geschlechtszugehörigkeit nicht beliebig geändert und ein Missbrauch ausgeschlossen werden kann. Die Informationen müssen aktuell und verlässlich sein.

Durch viele Gespräche mit Betroffenen weiß ich, dass ein Begutachtungsverfahren auch psychische Belastung bedeuten kann. Oftmals haben diese Menschen schon einen langen und zum Teil auch schweren Weg bis zu diesem Zeitpunkt hinter sich gebracht. Es wird daher in der kommenden Legislaturperiode darum gehen, für die die Betroffene die Belastungen zu minimieren.

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Tino Sorge

 

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