Frage an Tino Sorge von Michael K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sorge,
mit der Drucksache 19/25283 vom 09.12. 2020 ( Bericht über die Notwendigkeit und Höhe einer Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung) wurde der Bundestag durch die Bundesregierung davon unterrichtet, dass, aus Sicht der Bundesregierung ein Anstieg der Leistungsbeträge um 5 Prozent angemessen sei. Durch die Bundesregierung erfolgte aber bis heute keine Anpassung dieser Leistungen per Verordnung. Einer Entwertung der Leistungen der Pflegeversicherung sollte aber nach dem Willen des Gesetzgebers entgegengewirkt werden.
Noch im November 2020 sah ein Eckpunktepapier BMG Spahn vor, die häusliche Pflege zu stärken und die gestiegenen Kosten der letzten Jahre auszugleichen, indem die ambulante Pflegesachleistung, das Pflegegeld sowie die Tagespflege um 5 Prozent und ab 2023 regelhaft jährlich in Höhe der Inflationsrate angehoben werden. Nichts von alledem wurde realisiert !
Wie stehen Sie persönlich zu der geschilderten Sachlage? Planen Sie eine Initiative, die eine Realisierung zeitnah ermöglichen würde?