Frage an Tino Sorge von Reinhard G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sorge,
ich habe gehört, dass das Bundeskabinett das Infektionsschutzgesetz wieder ändern will (§28b). Danach sollen Corona-Maßnahmen zentral von der Bundesregierung ohne Beteiligung der Länder und Gemeinden beschlossen werden. Bei dem Überschreiten bestimmter Zahlen sollen automatisch nächtliche Ausgangssperren verhängt werden, usw.
Widerspricht so ein Vorhaben bestimmten Prinzipien des Grundgesetzes? Dort wurde ja bewusst eine Gewaltenteilung vorgeschrieben und das Recht der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern in einem in bestimmter Weise aufgeteilt. Der Föderalismus gehört ja zu den Dingen, die im Grundgesetz als unveränderlich festgeschrieben ist.
Viele Bürger sind, wegen der schon seit über einem Jahr andauernden tiefen Eingriffe in ihre Grundrechte, zu Recht besorgt. Was hätten Ihrer Meinung nach die Verfasser des Grundgesetzes gesagt, wenn sie gehört hätten, dass weitgehende Grundrechtseinschränkungen, wie es beispielsweise Ausgangsbeschränkungen sind, in Deutschland zentral beschlossen werden sollen?
Sollten wir nicht hier in der internationalen Gemeinschaft mit gutem Beispiel voran gehen und so etwas nicht beschließen? Könnten sich nicht sonst anderenorts Diktaturen darauf berufen?
Glauben Sie, dass zentralistisch getroffene Entscheidungen besser sind, als regional getroffene, die vielleicht an die Verhältnisse vor Ort besser angepasst sind? Könnten vielleicht gerade durch unterschiedliche Maßnahmen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, was wirklich wirksam ist?
Wenn aber trotzdem einheitlichere Regeln gewünscht wären – könnten dann nicht die Bundesländer solche eigenständig beschließen? Ist die Souveränität der Länder nicht ein rechtsstaatlich hohes Gut, das keinesfalls aufgeweicht werden sollte?
Mit freundlichen Grüßen