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Tino Sorge
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Frage von Annett S. •

Frage an Tino Sorge von Annett S. bezüglich Gesundheit

Die Petition 90088 zur Rettung d.Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel d.Anthroposophie, d.Homöopathie u.d.Phytotherapie wurde am 11. 01.2019 beim Bundestag eingereicht u.ist immer noch nicht veröffentlicht, warum wurde dies noch nicht getan? Wir haben mehr als gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht, es sind nicht nur Zuckerkügelchen.Meine Kinder sind dadurch gesünder denn je und ich auch.Homöopathie behandelt auch die Krankheitsursache und nicht nur die Symptome. Nach 30 min.hat durch die Homöopathie mein permanent hustentes Kind aufgehört zu Husten, das hatte die Schulmedizin mit den vom Kinderarzt empfohlenen Hustenstiller Medikament nicht geschafft, ich war mehr als positiv überrascht.Es gibt noch viel mehr Beispiele die ich ihnen nennen könnte, bei der uns die Homöopathie geholfen hat.Wir bezahlen fast alles aus eigener Tasche, das sollte sich in Zukunft ändern. Ich zahle im Vergleich für ein homöopathisches Mittel weniger als für ein Medikament, an dem die Pharmaindustrie , denn es werden oftmals nachfolgend Medikamente gebraucht, eine Menge verdient, denn die Ursache der Erkrankung wird dadurch in den meisten Fällen gar nicht behandelt.

Mfg A. S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Petition 90088 steht ab 25.03.2019 vier Wochen in der Mitzeichnung. Danach wird das Bundesministerium für Gesundheit um Stellungnahme zu dem Anliegen des Petenten gebeten. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Anliegen der von Ihnen angesprochenen Petition in den entsprechenden Gremien mit aller Sorgfalt bearbeitet wird.

Zur Sache möchte ich Ihnen gern noch meine Position erläutern:

In Deutschland können bereits seit einiger Zeit – im Rahmen von Modellprojekten, Satzungsleistungen und Selektivverträgen – Naturheilmittel und Naturheilverfahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Damit tragen wir dem Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung, die die Naturheilmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ansehen.

Welche Leistungen der medizinischen Versorgung hingegen regelhaft von den gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. An diesem System wollen wir festhalten.

In einem gewissen Rahmen sind Komplementärmedizin bzw. Naturheilverfahren sinnvoll und nützlich. Wenn dies allerdings – wie in der Vergangenheit in Einzelfällen geschehen – zu einer Gefährdung von Patientinnen und Patienten oder sogar zum Tod führt, ist eine Grenze überstritten, die nicht toleriert werden kann. Auch wenn es sich hierbei um Einzelfälle gehandelt hat, muss der Schutz der Patientinnen und Patienten an oberster Stelle sehen. Dafür stehen wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge

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