Frage an Tino Sorge von Kevin P. bezüglich Gesundheit
Zu Punkt 5: Sie haben den Antrag nicht richtig gelesen oder falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass Fahren unter Drogeneinfluss in bestimmten Fällen ungestraft bleiben soll. Menschen können bei der aktuellen Gesetzeslage ihren Führerschein verlieren, auch wenn sie niemals unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug geführt haben. Zum Beispiel wenn sie mit Abbauprodukten im Körper erwischt werden, die keinerlei Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Oder auch wenn sie völlig unabhängig vom Straßenverkehr mit Drogen erwischt werden. Darauf beziehen sich die von Ihnen zitierten stellen. Wer niemals unter Drogeneinfluss fährt, soll seine Fahrerlaubnis nicht verlieren, es sei denn es liegt eine "Abhängigkeit" vor. Dann besteht die Gefahr einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss. "Riskante Situation" bezieht sich nicht auf den Straßenverkehr. Wer unter Drogeneinfluss fährt sollte natürlich immer bestraft werden, ob riskant oder nicht. Dies zu ändern sieht der Antrag nicht vor. Bitte lesen und verstehen Sie den Antrag erneut und teilen Sie mit, ob sie immer noch gegen die vorgeschlagenen Änderungen sind. Und wenn ja: warum sollte jemand, der gelegentlich Cannabis konsumiert, aber niemals unter dem Einfluss von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt, seinen Führerschein verlieren, aber jemand, der Alkohol unabhängig vom Straßenverkehr konsumiert, nicht?
Zu Punkt 7.: Dann gibt es jetzt also Belege dafür, dass eine Kriminalisierung von Konsumenten die Allgemeinheit vor den Gefahren des Konsums schützt, indem sie das Konsumverhalten in der Bevölkerung verringert?
Bitte nennen sie die konkreten Berichte/Studien. Keine Einzelerlebnisse - fundierte Nachweise. Diese haben Sie doch? Sonst hätten Sie sich doch nicht gegen den zweiten Antrag "Beabsichtigte und unbeabsichtigte Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts überprüfen" (18/1613) ausgesprochen?
Sehr geehrter Herr Pan,
herzlichen Dank für Ihre erneuten detaillierten Nachfragen.
Sie haben eine eigene Interpretation und Deutung des Antrages vorgenommen und ziehen daraus Ihre Erwartungshaltung für Antworten. Das ist legitim. Ihre Interpretation und Wertung der beschriebenen Aspekte deckt sich jedoch nicht mit den Ergebnissen meiner Meinungsbildung.
Mit besten Grüßen
Tino Sorge