Frage an Tino Sorge von Philipp P. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Sorge,
es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf
Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.
Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?
Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka
Sehr geehrter Herr Ponitka,
vielen Dank für Ihre Frage hinsichtlich der Autobahnprivatisierung.
Die Anfrage betrifft das Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Derzeit befinden sich der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 90, 91c, 104b, 104c, 107, 108, 109a, 114, 125c, 143d, 143e, 143f, 143g) und der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren.
Die Beteiligung des Bundesrates erfolgt dabei für beide Gesetzesentwürfe nach den entsprechenden Regelungen des Grundgesetzes (Art. 76 ff. GG). Der Bundesrat hat am 10. Februar 2017 umfassend zu den Gesetzesentwürfen Stellung genommen. Er wird sich im Anschluss an den noch erforderlichen Beschluss des Bundestages in einer weiteren Sitzung mit den Gesetzesentwürfen befassen. Die Gesetze kommen zustande, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat den Gesetzentwürfen mit der jeweils erforderlichen Mehrheit zustimmen.
Es erfolgt keine „Einschränkung“ der Rechte des Bundesrates oder des Bundestages.
Nach den Gesetzentwürfen bleibt der Bund Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Er kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Auch diese Gesellschaft sowie mögliche Tochtergesellschaften stehen im vollständigen, unveräußerlichen Eigentum des Bundes (vgl. Gesetzentwürfe zu Art. 90 Abs. 1 und 2 GG sowie Artikel 13 §1 Abs. 2 und §4 Abs. 2 InfraGG E).
Mit den besten Grüßen
Tino Sorge