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Tino Sorge
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Frage von Sören B. •

Frage an Tino Sorge von Sören B.

Sehr geehrter Herr Sorge,

Warum setzen Sie sich nicht für ein Frackinverbot ein, wo doch all die Risiken dieser Technologie bekannt sind? Sollte für einen Volksvertreter nicht die Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung und der Umweltschutz und somit unsere Verantwortung für Nachfolgende Generationen an erster Stelle stehen?

Hier die kritischen Punkte zum Fracking Gesetz. Sind Sie bereit Ihr Abstimmungsverhalten in dieser Farge zu überdenken?

- Das Gesetz tritt erst nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr in Kraft, in dieser Zeit können die Förderfirmen noch Anträge zur Erdgas- und Erdölförderung, auch Fracking, nach altem Bergrecht stellen und genehmigen lassen und damit die Zeit bis 2021 überbrücken.
- Die Unterscheidung zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking ist sachlich falsch und irreführend. Fracking bei konventionellen Lagerstätten, aus denen noch das Letzte herausgepresst werden soll, ist ebenso gefährlich und klimaschädlich wie das bisher noch nicht praktizierte Fracking von unkonventionellen Lagerstätten (Schiefergas und Schieferöl).
- Das Verpressen der giftigen Stoffe, die bei der Förderung zutage treten, bleibt weiterhin erlaubt. Das bringt Gefahren für die Anwohner und für das Grundwasser und kann Erdbeben auslösen.
- Im Falle von Gebäudeschäden durch Erdbeben, auch infolge von Probebohrungen, ist nicht die von uns geforderte Beweislastumkehr vorgesehen, sondern ein Schiedsverfahren, das für die Geschädigten schlechtere Aussichten bietet.
- Die Länder dürfen über Genehmigungen entscheiden, d.h. zum Beispiel Niedersachsen wird voraussichtlich genehmigen, NRW evtl. nach der nächsten Wahl.
- Die Erdölförderung, auch Fracking in Ölschiefer, ist im Gesetz gar nicht geregelt, das heißt, hier kann weiter nach Bergrecht gefördert werden, das uns so gut wie gar keinen Schutz bietet.

Mit freundlichen Grüßen, Sören Bendler

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Sehr geehrter Herr Bendler,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Thema Fracking.

In der vergangenen Woche hat der Deutsche Bundestag einen neuen, anspruchsvollen Rechtsrahmen, nach den im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundsätzen geschaffen.
Das auch deshalb, weil beispielsweise in NRW die Verlängerung der Aufsuchungskonzessionen für die Erdgasförderunternehmen in diesem Sommer ansteht.
Außerdem haben Unternehmen angekündigt, Anträge auf Bohrgenehmigungen zu stellen bzw. auf die Bearbeitung bei den Genehmigungsbehörden bereits gestellter Anträge jetzt zu bestehen.
Gerade, weil der bestehende Rechtsrahmen für das Fracking aus unserer Sicht verbesserungswürdig ist, wurde dieser nun für den Schutz von Menschen und Umwelt zügig geschaffen.

Ich bin der Auffassung, dass wir einen Beschluss mit Augenmaß gefasst haben. Einerseits wird Fracking jeglicher Art in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt. Zudem können Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden. Dem Schutz von Trinkwasser und Gesundheit haben wir absoluten Vorrang einräumt. Und das ist richtig so.
Auf der anderen Seite und dass habe ich auch an anderer Stelle betont, können wir uns keine Technikfeindlichkeit erlauben. Deutschland muss als vergleichsweise rohstoffarmes Land für neue Ideen und Technologien offen bleiben, sonst verspielen wir die Chancen zukünftiger Generationen. Gerade die Abhängigkeit von russischem Erdgas zeigt, dass Deutschland alles tun muss, um neue einheimische Energiequellen zu erschließen.
Dabei berücksichtigen wir natürlich immer die Einhaltung strengster Umweltstandards für die – notwendige – heimische Gewinnung von Energierohstoffen.

In Ihrer Anfrage sprechen Sie zu Recht verschiedene Punkte im Gesetzentwurf an.
Dazu möchte ich folgende Anmerkungen machen:

- Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots wäre ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst.

- Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.

- Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.

- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.

- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.

- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten. Die eingesetzten Stoffe müssen zudem umfassend offengelegt werden.

- Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.

- Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten die gleichen strengen Anforderungen.

Mit besten Grüßen

Tino Sorge

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