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Tino Sorge
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Frage von Katja R. •

Frage an Tino Sorge von Katja R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Sorge,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort, die aber nur das wer die Dienste überwacht beantwortet, nicht aber das wie.
Das geht aber an meinen Fragen vorbei, denn ich wollte wissen, wer das vor der Ausführung der Überwachung prüft. Das PKGr wird ja nur im nachhinein die Arbeiten überwachen können und nicht aktiv in die Aufgaben eingebunden.
Die bekannt gewordenen Selektoren haben ja dazu geführt, das die Arbeit vorläufig eingestellt wurde. Aber erst, nachdem dort über längere Zeit schon überwacht und diese Daten übermittelt wurden.
Wie soll das in Zukunft verhindert werden?
Ich weiss auch nicht, was Sie mit der Aussage :"Ein transparenter Geheimdienst wäre ein Widerspruch in sich."
sagen wollen, das habe ich nicht gefordert. Eine juristische Prüfung, ob die übermittelten Daten 1. erfasst werden dürfen und 2. ob damit nicht deutsche Interessen gefährdet sind, würde ich auch nicht als Transparenzforderung interpretieren.
Sie als Jurist sollten doch auch ein Interesse daran haben, das unsere Geheimdienst im Sinne des Grundgesetzes handeln, oder nicht?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

Der Bundesnachrichtendienst ist als Bundesoberbehörde dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes zugeordnet. Die Dienst- und Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst übt die Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes aus.

Neben dem schon genannten PKGr unterliegt der Bundesnachrichtendienst der Kontrolle durch den Bundesrechnungshof sowie durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Mit besten Grüßen

Tino Sorge

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