Frage an Tino Sorge von Katja R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Sorge,
ich habe eine frage zu einer Meldung, welche ich heute gelesen http://derstandard.at/2000028724270/BND-und-NSA-sollen-wieder-gemeinsam-in-Bad-Aibling-spionieren und am Samstag im Radio gehört habe.
Die NSA und der BND arbeiten bei der Überwachung des Internetverkehrs wieder zusammen, weil der Streit beigelegt wurde, denn die USA würden Begründungen liefern, warum bestimmte E-Mail Adressen überwacht werden sollen.
Beim ersten Hören dachte ich noch, da kommt doch noch was, aber Fehlanzeige, auch in der Reuters Meldung steht nicht mehr dazu.
Meine Fragen an Sie:
Wer prüft, wie berechtigt diese Begründungen sind?
Wer prüft, ob dadurch kein deutsches Gesetz verletzt wird?
Wer prüft, ob nicht deutsche Interessen gefährdet sind?
Das nur dem BND zu überlassen, hat ja nun nachweisslich nicht funktioniert, also muss jetzt jemand dem BND auf die Finger schauen.
Wer ist das und die wird das Parlament davon unterrichtet?
Gehe ich strafffrei aus, wenn ich als Begründung für einen Banküberfall mein leeres Konto angebe?
Die bislang bekannt gewordenen Selektoren lassen auf Wirtschaftsspionage schliessen, wie wird das jetzt verhindert?
Ich hoffe sehr, das Sie als Abgeordneter mir hierzu Auskunft geben können.
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau Rauschenberg,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner politischen Arbeit auch im Jahr 2016 und Ihrer Frage zur Zusammenarbeit von Geheimdiensten.
Wie Sie wissen, arbeiten Geheimdienste nach dem Prinzip der Gewaltenteilung unabhängig vom Parlament. Die Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste ist dennoch ein Gebot des Grundgesetzes, welches allgemein gilt und im Einzelfall nicht näher begründungsbedürftig ist. Ein transparenter Geheimdienst wäre ein Widerspruch in sich.
Für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.
Ein aktueller Bericht des PKGr zu den von Ihnen aufgeführten Medienberichten ist mir nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge