Frage an Tino Sorge von Michael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tino Sorge,
nach dem internationalen Abkommen "Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen" vom 28. September 1954, BGBl. 1976 II S. 474
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html
heißt es:
Artikel 27
Personalausweise
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
Können Sie in verständlichen Worten darlegen warum die BRD deutsche Staatsangehörige vermittels "Personalausweis" in den Rechtsstatus eine staatenlosen Ausländers versetzt?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
M.ZIeger
Sehr geehrter Herr Zieger ,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage.
Ihre Argumentation, dass „deutsche Staatsangehörige vermittels „Personalausweis“ wie Staatenlose behandelt werden, kann ich nicht nachvollziehen.
Gern verweise ich deswegen auf meine Antwort vom 23. März 2014.
Mit freundlichen Grüßen
Tino Sorge MdB