Frage an Tino Sorge von Paul P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Sorge!
Ich habe eine Frage und eine Bitte an Sie.
Zum einen möchte ich gerne wissen, wie Sie bei der Frage über die Diätenerhöhung abgestimmt haben und zum anderen möchte ich Sie um eine Stellungnahme dazu bitten. Wie kann es sein, dass eine Regierung die noch keine 5 Minuten gearbeitet hat, sich erstmal die Taschen füllen muss?
Freundlich grüßt Sie
Paul Pfahlert
Sehr geehrter Herr Pfahlert,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages - kurz: Diätenerhöhung - ist ein viel und kritisch diskutiertes Thema, welches viele Bürgerinnen Bürger umtreibt und auf das ich häufig angesprochen werde.
Deswegen informiere ich Sie gern ausführlich über die Hintergründe der geplanten Änderungen.
Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen.
In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.
Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung.
Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt. In dem entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 18/477 < http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/004/1800477.pdf > ) ist eine angemessene Orientierungsgröße gefunden worden , die ich bei der Abstimmung am 21. Februar 2014 unterstützen werde.
Ich würde es befürworten, wenn die unabhängige Kommission nicht nur Empfehlungen abgeben könnte, sondern auch die Festlegung der Abgeordnetenentschädigung übernehmen würde. So könnte dem Eindruck entgegengewirkt werden, Abgeordnete versorgten zunächst sich selbst. Dass die Abgeordneten über die Erhöhung ihrer Diäten entscheiden, geht allerdings auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Insofern halte ich den jetzigen Vorschlag für konsequent, die Bezahlung von Abgeordneten auf der Basis einer Kommissionsempfehlung an objektiven Kriterien auszurichten.
Viele Grüße,
Tino Sorge